Eigenheim: Rücklagen für Instandhaltung bilden

Auch eine Immobilie wird älter und von Zeit zu Zeit muss das Haus oder die Wohnung renoviert und die technischen Anlagen sowie Einbauten erneuert werden.

„Umsichtige Eigenheimkäufer beginnen deshalb bereits ab dem Einzugsjahr mit der Bildung von Rücklagen“, rät Verena Tiemann von der Quelle Bausparkasse.

Wie hoch eine solche Rücklage sein sollte, hängt vom Gebäude und vom Zustand ab. Bei neuen Häusern empfehlen Immobilienexperten, ab Baufertigstellung jährlich 0,8 bis etwa ein Prozent des Kaufpreises als Instandhaltungsrücklage zurückzulegen.

Ein anderer Kalkulationsansatz ist die so genannte „Petersche Formel“. Sie besagt, dass innerhalb von 80 Jahren das 1,5-Fache der Herstellungskosten für die Instandhaltung benötigt wird.

Sie wird jedoch meist nur noch für ältere Immobilien angewandt.

Was oft übersehen wird: „Hinausgeschobene Reparaturen können später weitere Kosten verursachen, denn der Sanierungsaufwand steigt mit wachsendem Schaden“, sagt Tiemann.

Als Faustregel gilt: Die Küche sollte alle 15 Jahre erneuert werden, Bäder spätestens alle 20 Jahre. Heizung und Heizkörper schaffen ebenfalls kaum mehr als 20 Jahre, Fenster und Außentüren höchstens 25 Jahre. Dachziegel und Außenputz sind alle 30 bis 40 Jahre dran.

„Hauseigner sollten rechtzeitig und regelmäßig einen bestimmten Betrag in die Instandhaltungsrücklage stecken“ empfiehlt Tiemann. Dafür eignen sich Sparpläne, aber auch kleine Bausparverträge.

Pressemitteilung der Quelle Bausparkasse

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