Urteil: Preisvorteil durch Wechsel bleibt

Der Wechsel der Krankenkasse lohnt auch weiterhin. Trotz eines einheitlichen Beitragssatzes ab 2009 wird es weiterhin Unterschiede in der finanziellen Belastung der Versicherten geben.

Das bestätigt das Landessozialgericht Rheinland-Pfalz in einem aktuellen Beschluss zum Wettbewerb unter den gesetzlichen Krankenkassen (AZ L5ER 289/07 KR).

Den Kassen, in diesem Fall der AOK Rheinland-Pfalz mit einem Beitragssatz von 15,5 %, ist es damit untersagt zu behaupten, „dass ab dem Jahr 2009 alle Krankenkassen den gleichen Beitragssatz haben, ohne auf die Möglichkeit kassenindividueller Zusatzbeiträge bzw. Prämienzahlungen (…) hinzuweisen“.

Denn damit werde, so das Gericht in seiner Urteilsbegründung, „ein für die Wahlentscheidung des Versicherten zugunsten oder zuungunsten einer Krankenkasse wesentlicher Umstand verschwiegen“.

Aktuell wird in den Medien ein Beitragssatz von 15,5% für 2009 diskutiert – berechnet vom Institut für Gesundheitsökonomik (IfG).

„Eine seriöse Berechnung des einheitlichen Beitragssatzes ist derzeit wohl nicht möglich“, sagt Frank Neumann, Vorstandsvorsitzender der BIG, die mit 12,5 % zu den günstigsten bundesweiten Anbietern gehört.

„Aber eine gesunde Kasse wie die BIG behält ihren Preis, daran ändert auch der Einheitsbeitragssatz nichts. Wird der Einheitssatz auf 15,5 % festgesetzt, zahlt die BIG ihren Versicherten voraussichtlich eine Prämie.

Beträgt der Einheitssatz 13,9 %, werden wir – anders als die großen Kassen – keine Zusatzbeiträge erheben.“

Dass der Wechsel zu einer günstigen Krankenkasse auch nach Einführung des Gesundheitsfonds Vorteile bringt, darauf verweisen auch die Verbraucherschützer.

Der Gesundheitsexperte der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen Wolfgang Schuldzinski sagte im ZDF: „Wechseln Sie noch dieses Jahr in die für Sie günstigste Kasse. Ein Wechsel lohnt sich immer, ganz gleich, was der Fonds 2009 bringt.“

Pressemitteilung der BIG – Die Direktkrankenkasse

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