Was sind seit 2007 neue Pflichtleistungen der gesetzlichen Krankenversicherung?

In Zukunft sind die Krankenkassen dazu aufgefordert, ihren Leistungskatalog dort zu erweitern, wo es notwendig ist. Hiervon sollen besonders alte und schwerkranke Menschen profitieren.
Verbessern sollen sich so etwa die ambulante Versorgung Schwererkrankter sowie die Versorgung Sterbender. Besserer Zugang zu spezialisierten Krankenhäusern, eine ambulante mobile Rehabilitation und gezielte Pflege im eigenen Wohnumfeld sind Hauptanliegen der Reform. Hierzu gehört auch die freie Wahl der Reha-Einrichtung für den Patienten. Eventuelle Mehrkosten muss allerdings der Versicherte tragen.
Zu den Pflichtleistungen der Krankenkassen zählen zukünftig auch alle wichtigen Schutzimpfungen. Die Kassen müssen hier den Empfehlungen der Ständigen Impfkommission (STIKO) folgen. Einige dieser Impfungen wurden von den Kassen bisher schon freiwillig bezahlt, jetzt sind sie Pflichtleistungen. Auch die Vater-/Mutter-Kind-Kuren müssen die Kassen in Zukunft anbieten.
Mit der Gesundheitsreform treten die Krankenkassen in einen noch stärkeren Wettbewerb. Hierzu wird es eine Vielzahl neuer Wahltarife geben. Zu einigen sind die Krankenkassen verpflichtet, andere sind freiwillige Angebote der Versicherungen. Hier ein kurzer Überblick:
Die gesetzlichen Krankenkassen müssen ab dem ersten April das Hausarztmodell anbieten. So sollen teure Doppeluntersuchungen vermieden werden. Der Patient verpflichtet sich, im Krankheitsfall, einen von ihm bestimmten Hausarzt zuerst aufzusuchen. Belohnt wird der Patient hierfür mit einem Bonus etwa in Form der Rückerstattung der Praxisgebühr.
Ebenfalls neu im Pflichtpaket der Gesetzlichen sind die „Besonderen Versorgungsformen“. Hierunter fallen unter anderem die integrierte Versorgung und das Disease-Management-Programm: eine strukturierte Behandlung, die helfen soll, Folgeerkrankungen bei chronisch Kranken zu vermeiden.
Für teilnehmende Patienten soll durch eine gezielte Vernetzung der einzelnen Behandlungsstationen eine bessere Versorgung gewährleistet sein. Dies wendet sich an bestimmte Zielgruppen, wie zum Beispiel Diabetiker, Brustkrebspatientinnen oder Asthmatiker. Jede Kasse wird hier ihre eigenen Modelle entwickeln.

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