Lohnsteuer 2008: Vom Arbeitnehmer-Pauschbetrag bis zur Verpflegungspauschale

Lohnsteuer 2007: Traurige Sparer und glückliche Ehrenamtliche

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Kapitalerträge (Anlage KAP)

Unter Kapitalerträgen versteht man nicht das eingesetzte Kapital, sondern die Einnahmen aus dem Kapitalvermögen. Dazu zählen Zinsen, Dividenden und Beteiligungen.

Sparerfreibetrag und Werbungskosten-Pauschbetrag

Seit dem Steuerjahr 2007 liegt der Sparerfreibetrag für Ledige nur noch bei 750 Euro und für Verheiratete bei 1.500 Euro. Der Werbungskosten-Pauschbetrag beträgt 51 Euro bzw. 102 Euro. Zusammengerechnet sind Kapitaleinnahmen in Höhe von 801 Euro für Ledige und 1.602 Euro für Verheiratete steuerfrei. Dieser Beitrag wird auch Freistellungs-Höchstbetrag genannt. Steuerzahler, die unter diesem Beitrag bleiben, müssen keine Anlage KAP abgeben.


Tabelle: Frei-, Pausch- und Höchstbeträge für die Steuerjahre 2007 u. 2008 downloaden

Nebentätigkeit

Übungsleiter-Freibetrag und Ehrenamtsfreibetrag

Der Übungsleiter-Freibetrag wurde zum 1. Januar 2007 auf 2.100 Euro pro Jahr erhöht. Mit dem Steuerjahr 2007 können Ehrenamtliche einen Freibetrag von 500 Euro steuerlich geltend machen. In unserem Text "Staatliche Förderung des Ehrenamtes" erhalten Sie zusätzliche Informationen.

Extra: Die Übersicht mit den Frei-, Pausch- und Höchstbeträgen für die Steuerjahre 2007 und 2008 können Sie sich hier downloaden.

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2 Kommentare zu “Lohnsteuer 2008: Vom Arbeitnehmer-Pauschbetrag bis zur Verpflegungspauschale”:

  1. Pingback: Computer und Co: Arbeitsmittel von der Steuer absetzen | Steuern | Tipps | Redaktion | www.forium.de

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