Lohnsteuer 2008: Vom Arbeitnehmer-Pauschbetrag bis zur Verpflegungspauschale

Kinder und Lohnsteuer

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Kindergeld und Kinderfreibeträge

Eltern erhalten für das erste bis dritte Kind monatlich jeweils 154 Euro Kindergeld. Ab dem vierten Kind bekommt sie pro Kind 179 Euro. Der jährliche Kinderfreibetrag liegt bei 3.648, der pauschale BEA-Freibetrag (für Betreuung, Erziehung und Ausbildung) bei 2.160 Euro. Die Freibeträge bekommt man aber nur zugesprochen, wenn die Steuerersparnis aus den Freibeträgen höher ist, als das bereits erhaltene Kindergeld. Ausrechnen muss man das allerdings nicht. Das macht das Finanzamt. In der Steuersprache wird dieser Vorgang auch "Günstigerprüfung" genannt.

Einkommensgrenzbetrag

Ob jemandem Kindergeld oder Kinderfreibeträge ab dem 18.Lebensjahr zustehen, ist unter anderem vom Einkommen des Kindes abhängig. Die Einkommensgrenze liegt derzeit bei 7.680 Euro pro Jahr.

Entlastungsbetrag für Alleinerziehende

Alleinerziehenden steht ein jährlicher Entlastungsbetrag von 1.308 Euro zu. Der Betrag verdoppelt sich bei zwei oder mehreren Kindern allerdings nicht. Während des Steuerjahres ist der Entlastungsbetrag bereits in der Lohnsteuerklasse II mit verrechnet.

Kinderbetreuungskosten

Betreuungskosten für ein Kind können zu zwei Dritteln von der Steuer abgesetzt werden. Der Höchstbetrag liegt bei 4.000 Euro pro Jahr. Weitere Informationen erhalten Sie im folgenden Text: Finanzen im Griff als junge Familie .

Ausbildungsfreibetrag

Wenn ein volljähriges Kind nicht mehr zu Hause wohnt und es eine Ausbildung absolviert, kann man Ausbildungskosten in Höhe von 924 Euro absetzen. Dieses ist nur möglich, wenn man auch für das Kind Anspruch auf Kindergeld beziehungsweise Kinderfreibetrag hat.

2 Kommentare zu “Lohnsteuer 2008: Vom Arbeitnehmer-Pauschbetrag bis zur Verpflegungspauschale”:

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