Mehr Arbeitslosengeld, weniger Steuern – die Finanzvorschau 2008

Vollere Geldbeutel durch neue Steuerregelungen

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Aufhebung der Zweijahresfrist
Viele kennen das. Es ist schon fast Ende 2007 und auf dem Schreibtisch türmen sich noch Abrechungen und Belege aus dem Jahr 2005, die steuerlich geltend gemacht werden wollen. Wer seine Steuererklärung nicht bis Ende 2007 abgegeben hat, verliert alle Steuervorteile – denn nach mehr als zwei Jahren ist der Anspruch verjährt. Nun gibt es für diejenigen, bei denen es in der Regel etwas länger dauert eine erfreuliche Nachricht. Die Zweijahresfrist fällt ab 2008. Ab dann können auch noch Ansprüche aus weiter zurück liegenden Jahren geltend gemacht werden. Alle, die in den letzten sieben Jahren keine Erklärung abgegeben haben, können das nun nachholen.

Absetzbarkeit von Handwerkerleistungen erweitert
Wer sein Haus und Garten mit professioneller Hilfe in Schuss hält, kann ab 2008 auch Kosten, die nicht mehr unmittelbar mit dem Haushalt zusammenhängen, steuerlich absetzen. Nicht mehr nur die Kosten für die Haushaltshilfe, sondern auch Kosten für Gärtner oder Handwerker können abgesetzt werden. Und das auch bei einer Zweitwohnung im europäischen Ausland. Endlich reagiert der Gesetzgeber damit auf die weit verbreitete Schwarzarbeit in Haus und Garten und möchte einen Anreiz bieten, Hauspersonal sozial abgesichert zu beschäftigen. Freundschaftsdienste wie die von einem Kumpel, der beim Badfließen oder Betonmischen hilft, sind aber weiterhin möglich.

Rentenversicherung bei Minijobbern nicht mehr verpflichtend
Minijobber können ab 2008 selbst entscheiden, ob sie die Pauschalbeiträge ihres Arbeitgebers zur gesetzlichen Rentenversicherung angeben oder nicht. Minijobber, die diese Pauschalbeiträge selbst abführen müssen, profitieren von dieser Regelung. Um sich für später Ansprüche zu sichern, kann der Minijobber die Beiträge aber freiwillig leisten

Lohnersatzleistungen müssen gemeldet werden
Ab 2008 gilt, auch Lohnersatzleistungen sind Lohn. Die Behörden müssen melden, wer Leistungen wie Elterngeld oder Arbeitslosengeld I bekommt. Liegt der Betrag über 410 Euro im Jahr, muss der Geförderte eine Steuererklärung abgeben.

Neuer Steuerbonus für Ehrenamtliche
2008 ist ein gutes Jahr für Menschen, die sich engagieren. Wer aus ehrenamtlichem Engagement bis zu 410 Euro im Monat als Aufwandspauschale erhält, musste schon bisher keine Steuern auf diesen Betrag bezahlen. Nun kommen noch einmal 2.100 Euro drauf. So können Ehrenamtliche bis zu 6.900 Euro im Jahr steuerfrei beziehen. Es lebe das Engagement. Auch edle Spender können nun mit weniger Bürokratie großzügig in die Tasche greifen. Denn ab 2008 sind mehr Spenden denn je steuerlich absetzbar. Bei Spenden bis 200 Euro ist zudem keine Spendenquittung mehr nötig. Es reicht der Überweisungsträger als Nachweis.
Mehr dazu im Tipp Ehrenamt.

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