Navigationsgeräte: Wie sieht es mit dem Versicherungsschutz aus?

Wie sonst bei Kindern üblich, schlagen an Weihnachten die Herzen vieler Männer höher. Liegen doch unter vielen Tannenbäumen die kleinen Helfer mit der freundlichen, aber dennoch bestimmten Frauenstimme.

Wie früher ein Autoradio, gehören Navigationsgeräte heutzutage fast schon zur Grundausstattung eines Autos.

Allerdings sind sie nicht nur bei ihren Besitzern beliebt, sondern stehen auch in der Gunst der  Langfinger ganz oben.

Wie sieht es also mit dem Versicherungsschutz aus? Bei den Navigationsgeräten gibt es zwei Einbauvarianten.

Die Feste und die Mobile. „Einbaugeräte, die fest mit dem Fahrzeug verbunden werden, sind als Zubehör entsprechend den Allgemeinen Bedingungen für die Kraftfahrtversicherung (AKB) bis zum vertraglich festgelegten Zubehörwert meist beitragsfrei mitversichert“, so Jürgen Schmelzer vom Badischen Gemeinde-Versicherungs-Verband (BGV).

Anders verhält es sich bei der mobilen Variante. Die Navigationsgeräte werden nur in sogenannte Schwanenhälse gesteckt und kleben per Saugnapf an der Frontscheibe.

Es besteht keine feste Verbindung mit dem Fahrzeug. Ein Verlust ist nicht versichert, erläutert Schmelzer den Unterschied.

Damit Ihnen Ihr Navigationsgerät lange erhalten bleibt, rät Schmelzer lieber vorzubeugen und gibt folgenden Tipp:

Besitzer mobiler Geräte sollten beim Verlassen des Fahrzeuges immer das Gerät und die Halterung mitnehmen.

Denn: Immer wieder berichtet die Polizei von Autoeinbrüchen, obwohl kein Navigationsgerät in der Schwanenhaltshalterung an der Windschutzscheibe steckte.

Die Einbrecher gehen davon aus, dass das Objekt ihrer Begierde nicht mitgenommen, sondern ins Handschuhfach gelegt wurde.

Pressemitteilung der BGV – Badische Versicherungen

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