Mutter-Kind-Kur: Pause vom Alltag

Mutter-Kind-KurSeit der Gesundheitsreform vom April 2007 müssen alle gesetzlichen Krankenkassen die so genannten Mutter-/Vater-Kind-Kuren anbieten und auch bewilligen, wenn sie medizinisch notwendig sind. Doch was ist das eigentlich genau und wer hat Anspruch auf diese Leistung?

Was ist eine Mutter-Kind-Kur?

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(awe) „Mutter mach die Küchentür zu. Ich mag nicht sehen, wie du dich abrackerst“. Dieser ironisch-böse Spruch beschreibt ein leider oft zu reales Szenario: Die Mutter hat rund um die Uhr zu tun mit Haushalt, Familie und Beruf; oft kommen eigene Interessen und Gesundheit zu kurz. Die Uni Erlangen-Nürnberg hat in einer aktuellen Studie zu Mutter-Kind-Maßnahmen außerdem festgestellt, dass die Belastungen in den Familien weiter steigen.

Überlastete Mütter und Väter haben seit der jüngsten Gesundheitsreform das Recht auf eine entsprechende Kur. Das heißt: Die Krankenkasse muss die Kur bewilligen, wenn sie medizinisch notwendig ist und darf nicht mehr dem bisherigen Grundsatz „ambulant vor stationär“ folgen. Denn gerade bei einer Belastung durch den Alltag ist es wichtig, loszulassen und ein Ortswechsel bedeutet viel für den Erfolg der Behandlung.

Der stationäre Aufenthalt in einer Kureinrichtung, die auf die besonderen Bedürfnisse der strapazierten oder kranken Eltern spezialisiert ist, dauert in der Regel drei Wochen. Die Kur kann bei medizinischer Notwendigkeit auch verlängert werden. Für diese Zeit muss man keinen Urlaub nehmen, behält also seinen vollen Anspruch.

Eine Erkrankung der Mutter oder des Vaters ist oft auch belastend für die Kinder und das gesamte Familienleben. Um dem vorzubeugen und auch Kindern zu helfen, die bereits erkrankt sind, kann der kurende Elternteil den Nachwuchs mitnehmen. Aber auch völlig gesunde Kinder können Mutter oder Vater begleiten, wenn sie die Abwesenheit der Bezugsperson nicht verkraften würden bzw. in der Zeit unbetreut wären.

Die Kosten der Kur trägt die Krankenkasse, allerdings muss der Patient zehn Euro pro Tag als Zuzahlung leisten. Dies gilt jedoch nur bis zur Höchstgrenze von zwei Prozent (bei chronisch Kranken: ein Prozent) des jährlichen Bruttogehaltes. Kinder sind von der Zuzahlung befreit.

In der Kur werden je nach Patient medizinische Maßnahmen entweder zur Vorsorge bei gesundheitlicher Schwächung oder zur Rehabilitation bei bestehender Erkrankung geleistet. Es gibt zahlreiche Kurhäuser in ganz Deutschland, die oft auf mehrere gesundheitliche Schwerpunkte wie Adipositas, Behinderungen oder Hauterkrankungen spezialisiert sind.

Für die Patienten gibt es verschiedene Therapieformen, die ganz auf das jeweilige Leiden ausgerichtet sind. Hierzu gehören zum Beispiel physikalische Anwendungen wie Massagen, Packungen, Bäder oder Gymnastik und Entspannungsprogramme, Ernährungsberatung sowie weitere sportliche oder musische Aktivitäten.

Auch Gesprächstherapien und die Analyse der persönlichen Lebenssituation gehören zu den Leistungen einer Kur. Der Patient soll die Zusammenhänge zwischen der Belastung und den körperlichen Symptomen erkennen. Nur so kann er auch nach der Kur ein positives und gesünderes Leben führen.

Das Müttergenesungswerk hat für die „Zeit danach“ spezielle Nachsorgeangebote im Programm, damit man nicht wieder in die alten (schlechten) Gewohnheiten verfällt. Mit dem Müttergenesungswerk arbeiten verschiedene Wohlfahrtsverbände, unter anderem die Arbeiterwohlfahrt, das Deutsche Rote Kreuz und der Paritätische Wohlfahrtsverband, zusammen. Auch dort bekommt man kostenlose Beratung und Unterstützung.

Lesen Sie weiter für wen eine Mutter-/Vater-Kind-Kur in Frage kommt

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