Krankenkassen zum Entwurf eines Präventionsgesetzes

Klares Ja zur Prävention – Nein zu mehr Bürokratie. Öffentliche Hand darf nicht aus der finanziellen Verantwortung entlassen werden. Nicht neue Strukturen, sondern mehr gesamtgesellschaftliche Verantwortung für Prävention und Gesundheitsförderung fordert die Selbstverwaltung der Spitzenverbände der gesetzlichen Krankenkassen.

Dieses Ziel verfehlt der jetzt vom Bundesministerium für Gesundheit vorgelegte Entwurf eines Präventionsgesetzes.

Grundsätzlich teilen die Spitzenverbände der gesetzlichen Krankenkassen die Absicht der Bundesregierung, Prävention und Gesundheitsförderung zu stärken, um die Gesundheit, Lebensqualität, Eigenverantwortung und Beschäftigungsfähigkeit zu erhalten und zu verbessern.

Nach Auffassung der Spitzenverbände erfordert dies alle gesamtgesellschaftlichen Kräfte.

Doch auch im neuen Entwurf sollen lediglich die gesetzliche Kranken-, Unfall-, Renten- und Pflegeversicherung sowie die Private Krankenversicherung in die Verantwortung genommen werden.

Eine finanzielle Beteiligung von Bund, Ländern und Kommunen und der Arbeitslosenversicherung fehlt dagegen völlig. Damit entzieht sich der Staat seiner finanziellen Verantwortung.

Sogar bei der Gesundheitsberichterstattung oder bei der Finanzierung bevölkerungsweiter gesundheitlicher Aufklärungsmaßnahmen zieht sich der Bund zurück.

Schon heute übernehmen die Krankenkassen die finanzielle Hauptverantwortung für die Bereiche der Prävention, Gesundheitsförderung, Früherkennung und Vorsorge.

Mit dem Gesetzentwurf wird nun abermals das Ziel verfehlt, Voraussetzungen für sinnvolle, gesamtgesellschaftlich getragene Präventionsangebote für Versicherte zu schaffen.

Der Versuch, die Stiftungsidee mit einem neuen Etikett zu versehen, um sie so still und heimlich durch das Gesetzgebungsverfahren mogeln zu können, wird nach Ansicht der Spitzenverbände scheitern.

Denn im Kern soll es – mit Präventionsräten auf Bundes- und Länderebene – beim bürokratischen Zugriff auf Beitragsgelder der Gesetzlichen Krankenversicherung wie weiterer Sozialversicherungsträger bleiben.

Nur weil die Stiftung nun Präventionsrat heißen soll, kann die ursprüngliche Kritik der Spitzenverbände und auch des Koalitionspartners Union nicht entkräftet werden.

Die Spitzenverbände der Krankenkassen empfehlen einen nationalen Präventionsrat nur als Koordinierungsstelle zu nutzen, in dem Präventionsträger Zieldefinitionen erarbeiten, Transparenz- und Qualitätskriterien erstellen, hier kann auf die bereits bestehende Kooperation mit der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung zurückgegriffen werden.

Grundsätzlich gilt es, ein Mehr an Bürokratie und Doppelstrukturen zu vermeiden.

Durch die Vorschläge des Ministeriums würden den Krankenkassen immer mehr Finanzmittel entzogen und die Fortführung seit Jahren erfolgreicher und etablierter Präventionsmaßnahmen in Frage gestellt.

Engagierte Kooperationsprojekte und Initiativen der Gesundheitsförderung würden gebremst, langwierige Beratungen der Präventionsräte würden in der Sache Rückschritt statt Fortschritt bedeuten.

Für kassenindividuelle Kursangebote und Maßnahmen der Betrieblichen Gesundheitsförderung waren in den bisherigen Eckpunkten des BMG noch 1,43 Euro vorgesehen.

Nun sollen es sogar nur noch 1,09 Euro sein. Bereits 2006 gab die GKV für diese Maßnahmen mit Erfolg und zielbezogen durchschnittlich 3,30 Euro pro Versicherten aus.

Als unerlässlich für ein sinnvolles Präventionsgesetz sehen die Spitzenverbände folgende Bestandteile:

o Prävention ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe und darf nicht auf die Sozialversicherungsträger und die PKV begrenzt werden.

Vielmehr sind die staatlichen Akteure auf allen Ebenen verbindlich in die Verantwortung zu nehmen. Es muss verhindert werden, dass sich die öffentlichen Haushalte auf kommunaler, Landes- und Bundesebene zu Lasten der SV-Träger aus der Finanzierung der Prävention zurückziehen.

o Die Ausgaben aller Verantwortlichen in der Prävention und Gesundheitsförderung sind offen zu legen und im gleichen Verhältnis weiter zu entwickeln.

o Das Präventionsgesetz darf zu keiner Einschränkung etablierter Präventionsaktivitäten der Krankenkassen führen.

o Bei klaren Verantwortlichkeiten muss es zu einer besseren Koordination, insbesondere bei der lebensweltbezogenen Prävention und Gesundheitsförderung kommen. Flächendeckung, Transparenz und Qualitätsstandards sollen gemeinsam hergestellt werden.

o Der Aufbau neuer bürokratischer Strukturen ist zu verhindern. Vielmehr sollen etablierte Strukturen genutzt werden, um die gesamtgesellschaftliche Verankerung der Prävention zu sichern.

Gemeinsame Pressemitteilung der Arbeitsgemeinschaft der Spitzenverbände der Krankenkassen

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