Vermögenswirksame Leistungen (vL) sind eine tarifvertraglich oder per Arbeitsvertrag vereinbarte Geldleistung durch den Arbeitgeber. Die vL werden direkt vom Arbeitgeber auf das vom Arbeitnehmer benannte Anlagekonto überwiesen.
Für vL gibt es verschiedene Anlagemöglichkeiten: Banksparplan, Bausparvertrag, Tilgung eines Baukredits, Lebensversicherung oder Investmentfonds. Für den Bausparvertrag und den Fondssparplan gibt es darüber hinaus noch die Arbeitnehmersparzulage vom Staat, sofern man unter bestimmten jährlichen Einkommensgrenzen bleibt.