Erbschaftsteuerreform: Schenken Sie Bares

Erbschaftsteuerreform: Bargeldschenkung jetzt noch für Immobilien nutzen. Das neue Erbschaftsteuer- und Bewertungsrecht (ErbStRG) dürfte wohl im Laufe des 1. Halbjahrs 2008 in Kraft treten und rückwirkend zum 1. Januar 2007 gelten.

„Immobilien sollen dann erstmals nach ihrem realen und nicht wie bisher nur mit rund 60 Prozent ihres Marktwertes bewertet werden“, sagt Susanne Dehm von der Quelle Bausparkasse.

Bei Barvermögen sind nach der bisherigen Rechtslage jetzt noch sogenannte mittelbare Grundstückschenkungen möglich.

Dazu verschenkt man Geld mit der Auflage, dass der Beschenkte damit eine bestimmte Immobilie erwirbt.

Somit wird steuertechnisch nicht das Geld, sondern eine Immobilie geschenkt. „Bei einer solchen Gestaltung können bislang noch die günstigen Grundstückswerte genutzt werden“, rät Dehm.

Damit das Finanzamt die Aktion akzeptiert, ist die betreffende Immobilie im Schenkungsvertrag zu nennen.

Diese Strategie hat eine deutliche Reduzierung der Steuern im Vergleich zur „normalen“ Geldschenkung zur Folge.

Damit der Fiskus später keinen Strich durch die Rechnung macht, empfiehlt Dehm dabei folgendes beachten:

– Um einen konkreten Nachweis der Schenkung zu haben, die Auflage zur Geldverwendung schriftlich fixieren.

– Da das Geld für eine bestimmte Immobilie verwendet werden muss, immer die zu erwerbende Immobilie genau benennen.

– Die Geldschenkung darf im Vergleich zum Kaufpreis der Immobilie nicht zu gering ausfallen, deshalb den Schenkungsbetrag auf mehr als zehn Prozent des Werts festlegen.

Pressemitteilung der Quelle Bausparkasse

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