Wann kann ich von einem Zweitwagenrabatt profitieren?

Einige Versicherer bieten für den Zeitwagen Beitragssätze, die um einiges günstiger sind als die üblichen 120 bis 140 Prozent bei SF ½. Manche Anbieter stufen Zweitwagen sofort in SF 2 (ca. 85 Prozent) ein. Andere verringern den Beitragssatz in SF ½ so, dass er unter 100 Prozent liegt.

Diese Konditionen gelten allerdings nur unter bestimmten Voraussetzungen: Damit das neue Fahrzeug überhaupt als Zweitwagen gilt, müssen beide Versicherungsnehmer in häuslicher Gemeinschaft leben. Führen die Partner getrennte Haushalte, sollte man beide Autos auf denselben Versicherungsnehmer zulassen, um vom Zweitwagentarif zu profitieren.

Der Halter des Erstwagens muss mindestens zwei (meistens aber mehr) schadenfreie Jahre vorweisen können. Viele Versicherungen setzen auch ein Mindestalter von 25 Jahren voraus. Dieses Mindestalter bezieht sich bei manchen Anbietern nicht nur auf den Fahrzeughalter, sondern auf alle Fahrer des Wagens.

In einigen Verträgen ist der Nutzerkreis des Fahrzeugs noch stärker begrenzt. Manche Versicherungen bieten zwar keinen besonders günstigen Zweitwagentarif an, locken aber mit einem Partnerrabatt. Die Konditionen sind ähnlich wie bei den verschiedenen Zweitwagenrabatten, der Partner kann sein Fahrzeug also in der Regel sofort in SF 2 versichern.

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