Bonusheft: Dieses Jahr schon beim Zahnarzt gewesen?

Wer einen Zahnersatz benötigt und ein lückenlos geführtes Zahn-Bonusheft vorweisen kann, bekommt einen höheren Kostenzuschuss.

Gesetzliche Krankenkassen belohnen damit Versicherte, die regelmäßig ihre Zähne gepflegt und jährliche Kontrolluntersuchungen wahrgenommen haben.

„Wer in diesem Jahr noch nicht bei der Zahnvorsorge war, sollte dies bis zum Jahresende nachholen und sich die Untersuchung ins Bonusheft eintragen lassen“, rät die AOK Bayern. Auch Kinder und Jugendliche sollten beachten:

Wer gesunde Zähne behalten will, sollte sie gründlich pflegen und mindestens zweimal im Jahr zum Zahnarzt gehen – auch dann, wenn er keine Beschwerden hat.

Das Bonusheft erhalten die Versicherten kostenfrei bei ihrem Zahnarzt. Krankenkasse zahlt Festzuschüsse. Gesetzliche Krankenkassen beteiligen sich an den Kosten für Zahnersatz mit Festzuschüssen.

Diese decken 50 Prozent der festgelegten, medizinisch notwendigen Versorgung für einen konkreten Befund ab. Wer in jedem der vergangenen fünf Jahre bei der Zahnvorsorgeuntersuchung war und dies lückenlos mit dem Bonusheft vorweisen kann, bei dem erhöht sich der gesetzliche Zuschuss um 20 Prozent, nach zehn Jahren um 30 Prozent.

Die Restkosten trägt der Versicherte. Wer will, kann zusätzlich eine private Zahnersatzversicherung abschließen – so lässt sich ein großer Teil der Kosten für Zahnersatz absichern, die den Anteil der gesetzlichen Krankenkasse übersteigen.

Die AOK bietet ihren Versicherten gemeinsam mit Partnern in der privaten Krankenversicherung entsprechende Tarife mit günstigen Konditionen an.

Heil- und Kostenplan für voraussichtliche Kosten

Sobald Zahnersatz notwendig ist, erhalten die Patienten einen Heil- und Kostenplan. Darin beschreibt der Zahnarzt den Befund, die geplante Behandlung und die voraussichtlichen Kosten.

„Lassen Sie sich am besten von Ihrer Kasse beraten“, rät die AOK. Die Versicherten reichen den Heil- und Kostenplan zusammen mit ihrem Bonusheft bei ihrer Krankenkasse ein.

Der Plan muss vor Beginn der Behandlung von der Kasse bewilligt werden. Hierbei setzt sie den Zuschuss fest, den sie zur Behandlung leistet.

Mehr Informationen zum Thema Zahnersatz gibt es im Internet unter www.aok.de (linke Navigationsleiste: „Vorsorge“, „Zähne“)

Pressemitteilung der AOK Bayern
 

Schreibe einen Kommentar

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht.
* Pflichtfelder

Diese Website verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahre mehr darüber, wie deine Kommentardaten verarbeitet werden.