Kein Recht auf Rücktritt bei online gebuchten Reisen

Bei Online-Reisebuchung auf Details achten. Preisvorteile allein sollten kein Buchungskriterium sein. Ab in den Süden, aber mit Umsicht. Bei trübem Herbstwetter packt viele das Fernweh. Was macht da mehr Spaß, als einen schönen Winterurlaub in den Süden zu planen?

Vor allem, weil sich Reisen heute bequem am heimischen PC organisieren lassen. Wer verreisen möchte, muss längst nicht mehr ins Reisebüro gehen.

Im Internet sind alle Informationen rund um die Uhr verfügbar und die Buchung ist hier mit wenigen Klicks erledigt.

Sowohl die Veranstalter selbst als auch unabhängige Online-Reisebüros sind im Netz präsent und offerieren auf mehr oder weniger übersichtlichen Webseiten ihre Angebote.

„Manche Anbieter werben mit Tiefpreisgarantien. Dennoch sind intensive Preisvergleiche anzuraten, gerade bei scheinbar ähnlichen Angeboten“, meint Anne Kronzucker, Rechtsexpertin der D.A.S., Europas Nr. 1 im Rechtsschutz.

„Grundsätzlich gilt: Der günstigste Anbieter muss nicht unbedingt erste Wahl sein: Man sollte – auch wenn es lästig ist – zusätzlich die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) vergleichen.

Darin können sich zum Teil gravierende Verbrauchernachteile verbergen, etwa sehr hohe Stornokosten oder kurzfristige Leistungsänderungsvorbehalte des Veranstalters, zum Beispiel ein Wechsel der Fluggesellschaft.“

Kein Rücktrittsrecht bei Online-Buchungen. Da es im Gegensatz zu Warenbestellungen bei Reisebuchungen kein Rücktrittsrecht gibt, muss man vor Vertragsabschluss genau prüfen, ob die Bedingungen akzeptabel sind.

Außerdem sollte man die Webformulare aufmerksam lesen, um nicht ungewollt Zusatzleistungen abzuschließen, etwa eine Reiserücktrittsversicherung.

Für die Bezahlung werden meist verschiedene Zahlungsvarianten angeboten. Überweisungen mit Rechnung, Zahlung per Nachnahme oder per Kreditkarte und Lastschriftabbuchungen kommen in Betracht.

Anspruch auf eine bestimmte Zahlungsart hat der Kunde nicht. Es ist ratsam, sensible Daten nur zu übermitteln, wenn eine sichere Internetverbindung zur Verfügung gestellt wird.

Sie ist in der Regel mit dem Symbol eines Schlosses in der Menüleiste gekennzeichnet. sowie an der Internetadresse, die dann mit „https“ statt „http“ beginnt.

„Wer eine Pauschalreise gebucht hat, bekommt den so genannten Sicherungsschein, mit dem man bei Zahlungsunfähigkeit des Veranstalters abgesichert ist.

Ist dieser Schein spätestens fünf Tage nach Bezahlung noch nicht eingegangen, unbedingt beim Anbieter nachfragen“,
empfiehlt die D.A.S.-Expertin. 

Private Anbieter gründlich recherchieren. Hat man es dagegen mit einem privaten oder ausländischen Vertragspartner zu tun hat, ist es vorteilhaft, im Vorfeld genau zu recherchieren.

Nach den Erfahrungen anderer Kunden genauso, wie z.B. der Postadresse des betreffenden Anbieters. Sind Mietvorauszahlungen etwa für Ferienwohnung, Auto oder Boot zu leisten, sollte man die Stornobedingungen unbedingt vorab vereinbaren.

Pressemitteilung der D.A.S.

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