Immobilienerwerb: Wann sind Zinsen Werbungskosten?

Die Zinsen einer Baufinanzierung lassen sich nur von der Steuer absetzen, wenn die Immobilie vermietet und nicht selbst genutzt wird. „Ein Eigentümer kann die Zinsen jedoch nur anteilig ansetzen, wenn er nur einen Teil des Hauses vermietet“, sagt Verena Tiemann von der Quelle Bausparkasse und macht auf ein Urteil des Bundesfinanzhofs aufmerksam.

Ursprünglich hatte der Immobilieneigentümer sein Haus komplett vermietet und die Zinsen von der Steuer abgesetzt. Nach einigen Jahren zog er in einen Teil des Gebäudes selbst ein, worauf das Finanzamt nur noch einen Teil der Zinsen anerkannte.

Als er später das Darlehen teilweise tilgte und den Rest umschuldete, wollte er die Tilgung dem privaten Teil des Hauses zuschreiben lassen und die Zinsen für den neuen Kredit dem vermieteten Teil. Der Fiskus lehnte ab und der Steuerzahler klagte.

Doch auch der Bundesfinanzhof winkte ab. Bei Abschluss des ersten Darlehens habe er den Kredit nicht nach privaten und gewerblichem Teil getrennt. Nun könne er dies durch seine subjektive Zuordnung nicht mehr nachholen (BFH, Beschluss vom 05.03.2007, Az. IX B 2/07).

Pressemitteilung der Quelle Bausparkasse

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