Rente mit 67 – Wer hat an der Uhr gedreht?

Dass künftig zwei Jahre länger gearbeitet werden muss, ist bekannt. Weniger bekannt ist, dass viele weiterhin früher aus dem Arbeitsleben aussteigen können, wenn sie besonders lange gearbeitet haben oder Rentenabschläge akzeptieren.

Der neue Rente-67-Rechner auf www.ihre-vorsorge.de zeigt, ab wann Arbeitnehmer künftig in den Ruhestand gehen können. Die Altersgrenze für die Regelaltersrente steigt von 2012 bis 2029 für jeden Jahrgang schrittweise von 65 auf 67 Jahre.

Wer im Januar 1947 geboren wurde, wird einen Monat länger arbeiten müssen als bisher. Erst für die Geburtsjahrgänge ab 1964 wird die Regelaltersgrenze bei 67 Jahren liegen. Sind die versicherungsrechtlichen Bedingungen erfüllt, kann aber auch schon vor dem 67. Lebensjahr eine Rente fließen:

Ohne Abschläge etwa dann, wenn 45 Jahre lang Rentenbeiträge gezahlt wurden (Rente für besonders langjährig Versicherte). Alternativ kann auch ein Abschlag auf die Rente von 0,3 Prozent pro vorgezogenen Rentenmonat in Kauf genommen werden.

Mit dem Rente 67-Rechner von www.ihre-vorsorge.de sehen Nutzer in Euro und Cent, was das für sie bedeutet. Zusätzlich zeigt das Programm ab wann Versicherte regulär in Rente gehen können oder in den Genuss der „Rente für besonders langjährig Versicherte“ kommen.

Ein Kurzfilm zeigt, was die Anhebung des Rentenalters für künftige Generationen bedeutet. Im neuen Top-Thema „Rente mit 67“ erklärt www.ihre-vorsorge.de zudem was die Anhebung des Rentenalters für die private Altersvorsorge bedeutet (Riester-Rente, betriebliche Altersvorsorge, Kapitallebensversicherung, Berufsunfähigkeitsrente).

Pressemitteilung des Internetportals ihre-vorsorge.de

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