Schutz vor Gebärmutterhalskrebs – AOK zahlt HPV-Impfung

Kosten rechnet der Arzt direkt ab – keine Vorfinanzierung nötig. Wie die AOK Baden-Württemberg mitteilt, brauchen Versicherte ab dem 01. Oktober 2007 die Kosten für die Impfung gegen Gebärmutterhalskrebs (HPV-Impfung) nicht mehr vorfinanzieren.

Auf eine entsprechende Vergütungsregelung haben sich die AOK und die Kassenärztliche Vereinigung Baden-Württemberg (KVBW) im September 2007 geeinigt:

„Wer sich impfen lassen will, geht mit seiner AOK-Versichertenkarte zum Arzt und erhält dort seinen Impfschutz. Die Kosten werden dann, wie bei anderen Impfungen auch, direkt mit der AOK abgerechnet“, sagt Dr. Rolf Hoberg, Vorstandschef der AOK Baden-Württemberg am Dienstag (25. September 2007) in Stuttgart.

Laut AOK habe die sogenannte „Ständige Impfkommission“ (STIKO) – das auf Bundesebene zuständige Fachgremium – die Impfung für Mädchen und junge Frauen im Alter zwischen 12 und 17 Jahren nach einer ärztlichen Beratung empfohlen.

Hoberg: „Wir folgen dieser Empfehlung und übernehmen die Impfkosten für Versicherte in dieser Altersgruppe. Die aus drei Einzeldosen bestehende Impfung kostet rund 500 Euro“.

Bereits seit November 2006 übernimmt die AOK Baden-Württemberg aufgrund einer Satzungsregelung freiwillig die Kosten für eine HPV-Impfung. Versicherten wurden die Aufwendungen dafür rückwirkend erstattet.

Ab dem 01. Oktober ist die Abrechnung sofort über die Versichertenkarte möglich. Gebärmutterhalskrebs wird durch eine Infektion mit den so genannten Humanen Papilloma Viren (HPV) ausgelöst.

Die Impfung schützt vor den häufigsten HP-Viren. Nach der Impfung besteht ein Schutz gegen rund 70 Prozent der krebsauslösenden Viren. Da die Viren durch Geschlechtsverkehr übertragen werden, ist es wichtig, dass die Impfung vor dem ersten Sexualkontakt erfolgt.

Pressemitteilung der AOK Baden-Württemberg

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