Vermögenswirksame Leistungen während Ausbildung nicht verschenken

Der Staat spart mit. Die Schulzeit ist herum, das erste selbstverdiente Geld auf dem Konto. Spätestens jetzt sollten sich Azubis über die Verwendung ihrer Vermögenswirksamen Leistungen Gedanken machen.

Was es damit auf sich hat, erklärt die HUK-COBURG-Bausparkasse: In der Regel zahlen Arbeitgeber zumindest einen Zuschuss, oftmals sogar die gesamte Summe, maximal 40 Euro pro Monat.

Selbst der Staat gibt etwas dazu: Neun Prozent Arbeitnehmersparzulage legt er am Jahresende noch einmal auf den jährlich angesparten Betrag. Übrigens, wer die Arbeitnehmersparzulage haben möchte, muss zur Tat schreiten und sie mit einem Formblatt beim zuständigen Finanzamt beantragen.

Wer seine Vermögenswirksamen Leistungen in einem Bausparvertrag angelegt hat, erhält den Antrag automatisch jedes Jahr zusammen mit seinem Jahreskontoauszug. Mit dem Bausparvertrag lässt sich nicht nur Geld ansparen, er kann gleichzeitig auch als Zinsversicherung dienen.

Nach dem Ende der siebenjährigen, staatlich verordneten Bindungsfrist kann sich der Sparer den Bausparvertrag auszahlen lassen. Andere Möglichkeit: Er nutzt den Bausparvertrag und die damit verbundene Zusage auf ein zinsgünstiges Darlehen, um Wohneigentum zu erwerben.

Bei dieser Variante sind die Zinsen in der Ansparphase zwar geringer, man hat sich jedoch für lange Jahre einen sehr günstigen Darlehenszinssatz gesichert. Bei der HUK-COBURG liegt der momentan bei vier Prozent. Ein Stück Planungssicherheit in einer Zeit, in der sich Zinserhöhungen eindeutig abzeichnen.

Pressemitteilung der HUK-COBURG Bausparkasse

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