VHV mit vereinfachtem und besserem Kfz-Angebot

Neues Produkt KLASSIK-GARANT ab 1. Oktober. Ein Produkt – mehr Leistungen. Bestandskunden profitieren von Leistungs-Update-Garantie. Kfz-Schadenregulierung bereits ab 1.10.07 nach neuem VVG.

Die VHV Versicherungen, einer der größten deutschen Kfz-Versicherer, werden zum 1. Oktober ihr Kfz-Versicherungsangebot vereinfachen und gleichzeitig die Produktqualität erhöhen.

Die bisherigen drei Produktlinien BASIS, KLASSIK, EXKLUSIV werden durch ein neues Produkt ersetzt: KLASSIK-GARANT. Die VHV entspricht damit dem Wunsch ihrer Vermittler, die in ihrer Beratungspraxis den Kundenwunsch nach komfortablen Leistungen zu einem guten Preis als entscheidend erleben.

Der bisherige Klassik-Tarif war mit großem Abstand der Favorit der Vermittler. KLASSIK-GARANT bietet noch bessere Leistungen (weit mehr als die in der Vermittlerrichtlinie geforderten Mindeststandards) zu einem günstigen Preis.

Und mit der Leistungs-Update-Garantie profitieren alle VHV Kunden von künftigen Leistungsverbesserungen des KLASSIK-GARANT. Und zwar nicht erst auf Antrag, sondern ganz automatisch und ohne Mehrkosten. Die Leistungsverbesserungen gelten dann ab der nächsten Hauptfälligkeit.

„In diesem Jahresendgeschäft sind die Vermittler durch Veränderungen der rechtlichen Rahmenbedingungen, wie dem Vermittlerrecht und der Reform des Versicherungsvertrags-gesetzes, zusätzlich belastet.

Als Partner der Vermittler gestaltet die VHV ihr Autoversicherungsangebot klar, einfach und transparent und bietet ihre Vermittlern ein attraktives, in Preis und Leistung führendes Produkt. Es ist beratungssicher und einfach zu handhaben.“, erläutert Lothar Herzog, Vertriebsvorstand der VHV Versicherungen.

Beispiele für Leistungserweiterungen in KLASSIK-GARANT: – Neuwertentschädigung bis 14 Monate nach Erstzulassung. – Sonderausstattung beitragsfrei mitversichert bis 8.000 EUR. – Mitversicherung von Tierbissschäden inkl. Folgeschäden bis 2.000 EUR.

Darüber hinaus können erweiterte Serviceleistungen (Schutzbriefleistungen, Auslandsschutz, Fahrerunfall, etc.) gewählt werden. Ab sofort wird die VHV die Vorteile des neuen VVG allen bestehenden Kfz-Versicherungsverträgen bei der Regulierung neuer Schadenfälle zugrunde legen. Der Gesetzgeber hat dies für Neuverträge erst ab 2008 und für alle Verträge erst ab 2009 vorgesehen.

Pressemitteilung der VHV Versicherungen

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