Ferienjobs sind nicht immer sozialversicherungsfrei

Viele Schüler und Studierende nutzen die Sommerferien, um sich etwas dazuzuverdienen. Aber nicht jede Beschäftigung gilt als „echter“ Ferienjob und ist sozialversicherungsfrei. Maximal 50 Tage im Jahr oder zwei Monate am Stück darf gejobbt werden, ohne dass Beiträge zur Sozialversicherung zu zahlen sind.

„Bleibt jemand innerhalb dieser Grenzen, dann ist es sogar unerheblich, wie viel man verdient und wie viele Stunden gearbeitet werden“, erläutert die Verbraucherzentrale Bayern. Ebenfalls beitragsfrei ist, wer längere Zeit in einem Minijob arbeitet und maximal 400 Euro pro Monat verdient. Hier muss allerdings der Arbeitgeber eine Pauschale an die Minijob-Zentrale entrichten.

Besondere Regelungen gelten für Studierende: Ist eine Beschäftigung ausschließlich auf die Semesterferien begrenzt, sind unabhängig vom Verdienst keine Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge zu zahlen. Wer allerdings in der Vorlesungszeit mehr als 20 Stunden pro Woche jobbt, wird zum sozialversicherungspflichtigen Arbeitnehmer.

Pressemitteilung der VZ Bayern

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