TK rät: Bonusheft für Kinder nicht vergessen

Für viele Erwachsene ist es selbstverständlich, ihre Kontrolltermine beim Zahnarzt im Bonusheft abstempeln zu lassen. Weniger bekannt ist, dass bereits Kinder ab zwölf Jahren ein Bonusheft erhalten. Darin können sich die Jungen und Mädchen ihre halbjährlichen Kontrolltermine bestätigen lassen.

Darauf weist die Techniker Krankenkasse (TK) hin. Das kleine Heft sollte gut aufbewahrt werden, denn es ist bares Geld wert: Wer seine Zähne turnusgemäß vom Zahnarzt kontrollieren lässt, erhält höhere Zuschüsse, sobald Zahnersatz wie eine Krone oder Brücke notwendig wird. Auch Kinder und Jugendliche können schnell einmal einen bleibenden Zahn verlieren, zum Beispiel wenn sie sich bei einem Sport- oder Freizeitunfall einen Schneide- oder Eckzahn ausschlagen.

Das Bonusheft kann Kinder und Jugendliche zudem motivieren, schon frühzeitig Verantwortung für ihre eigene Zahngesundheit zu übernehmen. Eltern können mit ihren Kindern vereinbaren, dass sie selbstständig die halbjährlichen Kontrolltermine beim Zahnarzt vereinbaren und in ihr Bonusheft eintragen lassen. Positiver Nebeneffekt: Die Sprösslinge empfinden den regelmäßigen Zahnarztbesuch mit der Zeit als selbstverständlich. Dies ist günstiger, als erst dann zum Zahnarzt zu gehen, wenn bereits Zähne erkrankt sind oder sogar schon schmerzen.

Die Zahnvorsorge beginnt übrigens schon frühzeitig: Für Klein- und Vorschulkinder gibt es drei zahnärztliche Früherkennungsuntersuchungen. Die erste Kontrolle soll im dritten Lebensjahr stattfinden, die beiden weiteren Untersuchungen folgen bis zum sechsten Geburtstag. Kinder mit hohem Kariesrisiko können ab dem dritten Lebensjahr zweimal pro Kalenderhalbjahr mit Fluoridlack behandelt werden, um Karies vorzubeugen.

Ab dem sechsten Lebensjahr bis zur Vollendung des 18. Lebensjahrs sind halbjährliche Zahn-Checks vorgesehen. Erwachsene sollten mindestens einmal im Jahr zur Kontrolle. Wer sein Bonusheft beim Zahnarztbesuch vergessen hat, kann sich den Kontrolltermin nachtragen lassen. Vor einem Zahnarztwechsel empfiehlt es sich, das Bonusheft vollständig ausfüllen beziehungsweise abstempeln zu lassen. Für Vorsorgeuntersuchungen wird keine Praxisgebühr fällig.

Der Bonus für Zahnersatz staffelt sich so: War der Patient in den vergangenen fünf Jahren vor der Behandlung regelmäßig beim Zahnarzt und hat zudem seine Zähne konsequent gepflegt, erhöht sich der Festzuschuss für den Zahnersatz um einen Bonus von 20 Prozent. Wer in den letzten zehn Jahren die Kontrolltermine regelmäßig wahrgenommen hat, erhält sogar einen Bonus in Höhe von 30 Prozent.

Weitere Informationen zum Thema Zähne gibt es im Internet unter www.tk-online.de und in der Broschüre „Die Zähne“, die dort heruntergeladen werden kann (Rubrik „Formulare & Broschüren“).

Pressemitteilung der TK Techniker Krankenkasse

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