Der beste Freund der Familie: Aufpassen allein genügt nicht beim Hüten fremder Hunde

Der Urlaub ist da, doch der Familienhund muss zu Hause bleiben. Im gebuchten Strandhotel ist er leider nicht willkommen. Kein Problem, denn der nette Nachbar von nebenan kümmert sich um ihn.

Doch was passiert, wenn der Vierbeiner beim Spazierengehen jemanden beißt oder er sich von der Leine losreißt, über die Straße rennt und einen Unfall verursacht? Wer muss haften?

Passt der nette Nachbar aus Gefälligkeit oder auch mit Vertrag auf den Familienhund auf, ist er juristisch gesehen der Hüter. Dies hat Konsequenzen. Wie die aussehen, erläutert die HUK-COBURG. Verursacht der Vierbeiner einen Schaden, weil der Hüter nicht mit der erforderlichen Sorgfalt aufgepasst hat, muss der Nachbar haften. Dies wäre beispielsweise der Fall, wenn er mit einem lebhaften Hund, der nicht zuverlässig gehorcht, spazierengeht, ihn nicht anleint und der Hund zubeißt.

Die Kosten für einen Hundebiss können sich übrigens schnell summieren. Gar nicht selten fallen Schmerzensgeld, Verdienstausfall und die Heilbehandlungskosten an. Für den Nachbarn ist es darum wichtig zu wissen, ob der Eigentümer des Vierbeiners eine Hundehalter-Haftpflichtversicherung abgeschlossen hat.

Durch sie ist er in jedem Fall kostenfrei mitversichert. Zudem unterstützen viele Versicherer, wie zum Beispiel die HUK-COBURG, die nachbarschaftliche Hilfsbereitschaft. Im Rahmen einer herkömmlichen Privathaftpflicht-Versicherung ist das Hüten fremder Hunde kostenlos mitversichert.

Doch wie sieht es aus, wenn der nette Nachbar selber ein Opfer des Vierbeiners wird: Der Hund ihn etwa beißt oder irgend etwas beschädigt? Auch dies ist ein Fall für die Hundehalter-Haftpflichtversicherung.

Pressemitteilung der HUK-COBURG

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