Rückkehrrecht in die private Krankenversicherung

Ehemals Privatversicherte, die keine Absicherung für den Krankheitsfall besitzen, können seit 1.Juli zur privaten Krankenversicherung zurückkehren. Den Anspruch haben auch Personen, die bisher weder gesetzlich noch privat versichert waren, wenn sie aufgrund ihrer Situation der privaten Krankenversicherung zuzuordnen sind.
Die Versicherer sind verpflichtet, die Antragsteller in einem so genannten modifizierten Standardtarif aufzunehmen. „Dies bedeutet, dass der Versicherungsschutz weder aus Alters- noch aus Krankheitsgründen verweigert werden darf“, betont Elke Tiebel Krankenversicherungsexpertin der Verbraucherzentrale. Risikozuschläge oder Leistungsausschlüsse sind nicht erlaubt.

Im Leistungsumfang orientiert sich der Standardtarif am gesetzlichen System. Die Prämie ist gedeckelt und darf den durchschnittlichen Höchstbeitrag in der gesetzlichen Krankenversicherung nicht überschreiten.
Zurzeit entspricht das etwa 500 Euro im Monat. „Wer diese Summe aus finanziellen Gründen nicht aufbringen kann, muss den Versicherungsschutz nicht mehr verlieren“, so Elke Tiebel. Der Gesetzgeber hat Regelungen vorgesehen, die Beiträge bei Bedürftigkeit zu reduzieren. Information und Beratung zum Thema Krankenversicherung gibt es in den Beratungsstellen der Verbraucherzentrale (Adressen unter www.verbraucherzentrale-niedersachsen.de/link12867A.html)

Pressemitteilung der Verbraucherzentrale Niedersachsen

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