Sparerfreibetrag sichert steuerfreie Zinsen auch bei der Abgeltungsteuer

Seit dem 1. Januar 2007 beträgt der Sparer-Freibetrag nur noch 750 Euro pro Person. Hinzu kommt eine Werbungskostenpauschale von 51 Euro. Demzufolge bleibt bei einem Zinssatz von beispielsweise 4 Prozent nur noch ein Anlagebetrag bis zu 20.025 Euro für Ledige und bis zu 40.050 EUR für Verheiratete steuerfrei.

Bei 3 Prozent Verzinsung sind immerhin noch Ersparnisse bis 26.700 Euro für Ledige und 53.400 Euro für Ehepaare steuerfrei. Um eine sofortige steuerfreie Zinsgutschrift zu erhalten, darf der Sparer freilich nicht vergessen, seiner Bank rechtzeitig einen Freistellungsauftrag einzureichen.

Mit Einführung der Abgeltungsteuer 2009 soll der Sparer-Freibetrag mit der aktuell für Kursgewinne geltenden Freigrenze von 512 Euro zusammengefasst und auf einen Freibetrag von 801 Euro pro Person vereinheitlicht werden.

Pressemitteilung des Bundesverband deutscher Banken

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