Steuerfreie Extras vom Arbeitgeber

Die Lohnnebenkosten in Deutschland sind hoch – um bei Gehaltserhöhungen für ihre Mitarbeiter nicht noch tiefer in die Tasche greifen zu müssen, suchen viele Unternehmen nach alternativen Lösungen. Inzwischen bessern fast 40 Prozent aller Firmen das Einkommen ihrer Angestellten auf indirektem Weg auf, indem sie ihnen steuerfreie Extras zum Gehalt zahlen. Auf diesem Weg sparen die Mitarbeiter Steuern und die Arbeitgeber Sozialabgaben.

So zahlen Arbeitnehmer beispielsweise bis zu 2520 Euro im Jahr weniger ans Finanzamt, wenn sie die Steuerfreiräume der Betriebsrente nutzen. Bis zum Jahr 2008 sind darauf auch keine Sozialabgaben fällig. Je nach Vertrag können Arbeitnehmer sogar noch zusätzliche 1800 Euro steuerbegünstigt in eine betriebliche Altersversorgung investieren.

Muss ein Beschäftigter mehr als 20 Kilometer zu seiner Arbeitsstätte pendeln, kann ihn sein Arbeitgeber über ein Jobticket sponsern. Bis zu 44 Euro monatlich werden dann überhaupt nicht mit Abzügen belastet.

Weitere steuerfreie Gehaltsanteile können etwa über Kommunikationsgeräte, Mitarbeiterdarlehen, Personalrabatte, Warengutscheine, Weiterbildungsmaßnahmen oder die private Nutzung dienstlich gesammelter Bonusmeilen (maximal 1080 Euro im Jahr) gewährt werden.

Wichtig: Die genannten Möglichkeiten sind in der Regel freiwillige Leistungen des Arbeitgebers und Verhandlungssache. Alleine bei der Altersvorsorge hat der Arbeitnehmer seit 2002 ein Recht auf Gehaltsumwandlung.

Tipp: Genau auf die Formvorschriften achten! Denn steuerfreie Extras werden vom Finanzamt besonders gerne unter die Lupe genommen – und nicht immer akzeptiert. So stuften Finanzbeamte etwa die kostenlos vom Arbeitgeber zur Verfügung gestellten Parkplätze in einer Tiefgarage als „geldwerten Vorteil“ ein (Urteil des Finanzgerichts Köln, Az. 11 K 5680/04). Ergebnis: Die Mitarbeiter mussten Steuern nachzahlen.

Pressemitteilung des Verband der PSD Banken

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