Spitzenverband Bund: Erste Mitgliederversammlung

Die Gründung des neuen Spitzenverbandes Bund der gesetzlichen Krankenversicherung rückt am Montag, 21.05.07 ein Stück näher. Rund 500 durch Sozialwahlen legitimierte ehrenamtliche Versicherten- und Arbeitgebervertreter aller 241 gesetzlichen Krankenkassen werden auf der ersten Mitgliederversammlung den Verwaltungsrat des neu gebildeten Spitzenverbandes Bund der gesetzlichen Krankenversicherung wählen.

Daneben werden sie den/die Vorsitzende(n) bzw. den/die Stellvertreter(in) der Mitgliederversammlung wählen. Mit der Konstituierung haben die Spitzenverbände der gesetzlichen Krankenkassen ihren gesetzlichen Auftrag zur Errichtung des Spitzenverbandes Bund umgesetzt.

Der neue Spitzenverband Bund wird künftig nichtwettbewerbliche, gesetzliche Aufgaben der bisherigen Spitzenverbände wahrnehmen, während die Spitzenverbände der gesetzlichen Krankenkassen verstärkt Dienstleistungs- und Koordinierungsaufgaben sowie spezifische Managementaufgaben übernehmen werden.

Selbstverwaltung: Belange der Versicherten im Vordergrund

Die Versicherten- und Arbeitgebervertreter in der Arbeitsgemeinschaft der Spitzenverbände betonten, die Krankenkassen hätten den Spitzenverband Bund nicht gewollt, sie würden jedoch selbstverständlich den Willen des Gesetzgebers respektieren und die politischen Beschlüsse zur Bildung eines Spitzenverbandes Bund im Interesse ihrer Versicherten und Beitragszahler effektiv und schnell umsetzen.

Ab 1. Juli 2008 werde die neue Organisation ihre Arbeit aufnehmen. Im Mittelpunkt dabei müssten die Interessen der Versicherten stehen, deren medizinische Versorgung trotz Umstrukturierungen ohne Reibungsverluste gewährleistet werden müsse.

Die Vertreter der Selbstverwaltung legen zudem großen Wert darauf, dass die Interessen der Versicherten und Arbeitgeber auch institutionell genügend berücksichtigt werden. Der Dachverband werde keine staatlich dominierte Behörde werden und der Selbstverwaltungsgedanke auch im neuen Spitzenverband Bund oberste Priorität haben. Zudem müsse sich auch im Spitzenverband Bund weiterhin die wettbewerbliche Struktur der Kassenlandschaft widerspiegeln.

Darüber hinaus werden die Spitzenverbände eng mit dem Spitzenverband Bund zusammenarbeiten und zudem die Koordination, Abstimmung und Beratung der Interessen der Mitgliedskassen gegenüber dem Spitzenverband Bund organisieren und somit ein wichtiges Bindeglied zwischen Spitzenverband Bund und Mitgliedskassen bilden.

Die Gründung des Spitzenverbandes Bund geht auf das zum 1. April 2007 in Kraft getretene Gesetz zur Stärkung des Wettbewerbs in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-WSG) zurück. Danach wurden die Spitzenverbände der gesetzlichen Krankenkassen damit beauftragt, einen neuen Spitzenverband Bund zu errichten.

Hierzu hatten die Spitzenverbände bereits am 20. Februar 2007 den ehemaligen Vorsitzenden des Gesundheitsausschusses des Deutschen Bundestages, Klaus Kirschner, zum Errichtungsbeauftragten bestellt.

Mit der Konstituierung der Mitgliederversammlung ist nun der Grundstein zur Errichtung des neuen Spitzenverbandes Bund gelegt. In den nächsten Wochen müssen die Satzung des neuen Spitzenverbandes verabschiedet sowie die Verwaltungsratsvorsitzenden und der maximal dreiköpfige hauptamtliche Vorstand des neuen Spitzenverbandes Bund gewählt werden.

Pressemitteilung der AOK

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