Die BKK Gildemeister hat für ihre Versicherten in fünf Bundesländern einen neuen Vertrag geschlossen: Patienten können nun einmal jährlich eine Untersuchung zur Früherkennung von Hautkrebs in Anspruch nehmen.
Die Abrechnung erfolgt direkt über die
skarte. Versicherte in NRW, Niedersachsen, Bayern, Baden-Württemberg und Bremen müssen nicht in Vorleistung treten. Gültig ist der Vertrag für folgende Altersgruppen:Nordrhein-Westfalen: ab 20 Jahren Bayern: ab 13 Jahren Niedersachen, Baden-Württemberg und Bremen: keine Altersbeschränkung Die Untersuchung zur Früherkennung von Hautkrebs kann bei allen zugelassenen Fachärzten für Haut- und Geschlechtskrankheiten durchgeführt werden.
Zur Untersuchung gehört die Anamnese, eine körperliche Untersuchung inklusive Auflichtmikroskopie und eine Hauttypbestimmung. Versicherte in allen anderen Bundesländern bzw. in anderen Altersgruppen können die Untersuchung zur Früherkennung von Hautkrebs ebenfalls in Anspruch nehmen.
Sie zahlen die Untersuchung zunächst selbst und reichen die Rechnung anschließend der
ein. Diese erstattet dann einen Betrag von 21,- Euro pro jährlicher Untersuchung.Pressemitteilung der