Einführung der elektronischen Gesundheitskarte nicht blockieren

Die Spitzenverbände der gesetzlichen Krankenkassen und der Verband der privaten Krankenversicherung e. V. (PKV) fordern anlässlich des deutschen Ärztetages die ärztlichen Organisationen auf, weiter konstruktiv an der Einführung der elektronischen Gesundheitskarte und der Telematikinfrastruktur im Gesundheitswesen mitzuwirken.

Die kürzlich verabschiedete gemeinsame Erklärung der Ärzteschaft bezeichneten sie als einen Versuch, Druck auf die Kostenträger bei den Verhandlungen zur Finanzierung der Erstausstattung der ärztlichen Praxen mit entsprechender Praxishard- und software auszuüben.

Ärgerlich sei es, dass versucht werde, Ängste bei den Patienten im Hinblick auf die Datensicherheit zu schüren, um damit eigene finanzielle Interessen durchzusetzen. Bei der jetzt laut werdenden Kritik aus den Reihen der Ärzteschaft dürfe zudem nicht vergessen werden, dass die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) und die Bundesärztekammer (BÄK) bei allen Entscheidungen rund um die elektronische Gesundheitskarte mit am Tisch gesessen haben.

Vereinbart worden sei darüber hinaus, dass die Leistungserbringer für die fachliche Konzeption einer elektronischen Patientenakte verantwortlich seien. Dem seien die Leistungserbringer jedoch bislang nicht nachgekommen.

Die Spitzenverbände der gesetzlichen Krankenkassen und die PKV betonen, dass bei der Einführung der elektronischen Gesundheitskarte und der Telematikinfrastruktur der Datenschutz die höchste Priorität habe. Deshalb werde der Bundesdatenschutzbeauftragte auch in alle Entscheidungen mit einbezogen. Er habe bisher keine Bedenken, sondern begrüße die sorgfältigen Vorbereitungsarbeiten der gematik.

Auch das Arzt-Patient-Verhältnis werde durch die elektronische Gesundheitskarte nicht gestört; vielmehr sei es das Ziel, durch aktuell verfügbare Informationen die Qualität der medizinischen Versorgung zu verbessern.

Die gesetzlichen Krankenkassen und die PKV betonten, die elektronische Gesundheitskarte und die Telematikinfrastruktur im Gesundheitswesen würden schrittweise entsprechend den Vorgaben der Rechtsverordnung des Bundesministeriums für Gesundheit eingeführt.

Im ersten Schritt gehe es um die Notfalldaten und das elektronische Rezept, den Nachweis der Berechtigung des Leistungsanspruchs des Versicherten, den medienbruchfreien Transport des elektronischen Rezepts und der Speicherung der Notfalldaten des Versicherten auf der Karte.

In den nächsten Jahren müssten weitere Nutzenpotenziale wie der elektronische Arztbrief, die Arzneimitteltherapie-Sicherheitsprüfung und die elektronische Patientenakte erschlossen werden.

Die Telematik im Gesundheitswesen sei ein zukunftsgerichtetes Projekt, von dem die beteiligten Akteure zu unterschiedlichen Zeitpunkten profitieren werden. Den Anfang machen dabei die Patientinnen und Patienten, deren Versorgung sich durch die besseren Informationen verbessern wird.

Krankenversicherungen und Leistungserbringer müssten nun in die Zukunft investieren. Auch die Leistungserbringer würden langfristig von der Telematik durch die unmittelbare Verfügbarkeit der Patientendaten und die effizientere Gestaltung der administrativen Betreuung der Patienten profitieren.

Eine wesentliche Voraussetzung sei jedoch die online-Anbindung der Ärzte in das gesamte Netz. Nur dadurch könnten die wichtigen Informationen (Versichertenstatus, zuständige Krankenversicherung, elektronischer Arztbrief etc.) ohne Zeitverzögerung abgerufen werden und so zum Beispiel Missbrauch der Karte ausgeschlossen werden.

Ausschließlich auf der Karte gespeicherte Informationen brächten dagegen keinen zusätzlichen Nutzen gegenüber der heute verwendeten Krankenversichertenkarte und der Card für Privatversicherte.

Positive Ergebnisse in den Testregionen

Die Erfahrungen aus den Testregionen seien bisher weitgehend positiv. Für den ersten Test wurde erstmals die neue eGK mit echten Versichertendaten produziert und zum Lesen dieser Daten in der Arztpraxis eingesetzt. Dabei aufgetretene Fehler betrafen nicht die Datensicherheit oder die Prozesse in den Arztpraxen und konnten erkannt und behoben werden, da sie Material und Software betrafen.

In den ersten beiden Testregionen Flensburg und Löbau-Zittau zeigte dieser Test hinsichtlich der Ablaufgeschwindigkeit schon zufriedenstellende Ergebnisse, bevor in diesen und weiteren fünf Testregionen weitere Funktionsabschnitte wie der Online-Abgleich dieser Daten mit denen der Krankenversicherung und weitere Anwendungen wie das elektronische Rezept getestet werden.
Pressemitteilung der AOK

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