Tipps zum Thema Immobilie: Fehler beim Bauvertrag vermeiden

Wer selbst baut, kann sein Traumhaus nach seinen eigenen Vorstellungen realisieren. Doch auf zu arglose Bauherren lauern neben der richtigen Finanzierung noch verschiedene Risiken. Vor allem bei der Ausfertigung eines Bauvertrags kommt es oft auf die richtige Formulierung an.

Schon ein fehlendes Wort kann kostspielige Konsequenzen haben. Anette Rehm von der Quelle Bausparkasse gibt wichtige Hinweise, worauf Bauherren vor der Vertragsunterzeichnung achten sollten: Anbieter: Grundsätzlich sollte man die Bonität des Bauunternehmens prüfen sowie frühere Auftraggeber der Firma kontaktieren und sich über die jeweilige Zusammenarbeit erkundigen.

Schriftform: Jede Vereinbarung und Absprache immer schriftlich fixieren. Sonst lässt sich im Streitfall später nichts beweisen. Festpreis: Nur mit einer entsprechenden Festpreisvereinbarung sind Kosten und damit der Finanzierungsbedarf für einen Bauherrn überhaupt kalkulierbar. Er sollte im Vertrag auch keine Klauseln akzeptieren, die ihn verpflichten, zusätzliche Kosten zu übernehmen.

Leistungsbeschreibung: Die Baubeschreibung sollte detaillierte Angaben über die verwendeten Materialien und die Ausstattung enthalten. Dazu gehören auch die Herstellermarken sowie Produktbeschreibungen. Angaben wie „oder gleichwertige Materialien“ besser nicht akzeptieren, denn das lässt zu viel Spielraum offen.

Gewährleistung/Fristen: Bauverzögerungen kosten Geld, daher alle Baufristen sowie Vertragsstrafeklauseln verbindlich festlegen. Vor allem bei den Strafklauseln juristischen Rat einholen, um Formfehler zu vermeiden. Baufehler sind oft erst lange nach der Bauabnahme zu erkennen. Im Bauvertrag sollte daher mindestens die 5-jährige Verjährungsfrist des Bürgerlichen Gesetzbuches vereinbart sein.

Pressemitteilung der Quelle Bausparkasse

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