Wer zahlt, wenn das Fahrrad gestohlen wird?

Im Frühling werden viele Fahrräder wieder aus Kellern und Schuppen geholt. Doch der Bund der Versicherten (BdV) warnt: „Nicht nur für die Freizeitradler beginnt die Saison. Auch der Fahrradklau ist fleißig unterwegs.“ Wer sich gegen Fahrraddiebstahl absichern will, müsse kein Vermögen für die Versicherung ausgeben. BdV-Versicherungsexpertin Bianca Höwe: „Fahrräder sind in der Hausratversicherung gegen die Gefahren Feuer, Leitungswasser, Sturm, Hagel und vor allem Einbruchdiebstahl mitversichert.“ Bei Einbruchdiebstahl gelte die Mitversicherung jedoch nur, wenn die Räder in einem geschlossenen Gebäude oder einer verschlossenen Garage aufbewahrt und diese Räume aufgebrochen werden.

Auch die weitere Versicherung von Fahrrädern außerhalb des Hauses und des Kellers sei für einen Beitragszuschlag beim Hausratversicherer zu haben. Der Drahtesel sei dann zusätzlich von sechs bis 22 Uhr geschützt. Danach sei das Rad nur dann gegen Diebstahl versichert, wenn es noch aktiv benutzt wird. Also etwa auf der Rücktour vom Kino- oder Kneipenbesuch nach Hause. Auch wenn das Rad aus einem gemeinschaftlichen Fahrradabstellraum im Haus oder aus einem Gemeinschaftskeller gestohlen werde, übernehme die spezielle Hausrat-Fahrradversicherung den Schaden.

In jedem Fall müsse das Rad – auch drinnen – mit einem Schloss gesichert gewesen sein, so der BdV. Generell sei die Entschädigung zumeist auf ein oder zwei Prozent der Hausratsversicherungssumme begrenzt. In diesem Fall wären bei einer Hausratversicherung über 50.000 Euro Fahrräder bis zu 500 oder 1.000 Euro mitversichert. Die zusätzliche Versicherungsprämie fürs Fahrrad sei auch vom Wohnort abhängig.

In Berlin z. B. müsse man für eine Hausratversicherung über 50.000 Euro plus Fahrradversicherung (Wert 1.000 Euro) mit Beiträgen zwischen 90 und 200 Euro rechnen. Beiträge vergleichen lohne sich, so der BdV. Für hochwertige Räder könne sich eine spezielle Fahrradversicherung lohnen. Sie biete häufig noch besseren Schutz als die Hausratversicherung.

Dafür sei sie auch deutlich teurer und werde nur von wenigen Gesellschaften angeboten. Man solle sich erkundigen, ob man den Betrag für ein gleichwertiges neues Rad oder nur für den Zeitwert erstattet bekomme. „Kaufunterlagen zum Fahrrad unbedingt gut aufbewahren. Im Versicherungsfall spielen sie für die Erstattung eine entscheidende Rolle“, so Bianca Höwe.

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