Kassen helfen berufstätigen Eltern mit Kinderkrankengeld

Als Leon (5) morgens aufwacht, fallen seiner Mutter gleich die vielen kleinen geröteten Flecken auf der Haut ihres Sohnes auf. Das Kind fühlt sich fiebrig an, klagt über Kopfschmerzen. Der Kinderarzt diagnostiziert Windpocken. Weil die Mutter nun ihren kranken Sohn zu Hause pflegen muss, kann sie nicht zur Arbeit gehen. In solchen Fällen hilft die Krankenkasse ihren Mitgliedern mit Kinderkrankengeld. Darauf weist die Techniker Krankenkasse (TK) hin.

Voraussetzung ist, dass das erkrankte Kind unter zwölf Jahre alt oder behindert und auf Hilfe angewiesen ist und eine andere im Haushalt lebende Person die Kinderkrankenpflege nicht übernehmen kann. Zudem muss der Arzt bescheinigen, dass das erkrankte Kind Pflege und Betreuung benötigt.

Jeder Elternteil bekommt Kinderkrankengeld bis zu zehn Arbeitstage im Kalenderjahr für jedes Kind. Alleinerziehende haben Anspruch auf maximal 20 Arbeitstage. Bei mehreren Kindern ist der Anspruch bei Verheirateten auf längstens 25 und bei Alleinerziehenden auf längstens 50 Arbeitstage je Kalenderjahr begrenzt. Für die Pflege schwerstkranker Kinder wird das Kinderkrankengeld zeitlich unbefristet bezahlt.

Weitere Informationen gibt es im Internet der TK unter der Rubrik „Gute Besserung“/“Pflegen & Begleiten„. Für Eltern, die Rat rund um das Thema Kindergesundheit suchen, hat die TK zudem das „TK-Familientelefon“ eingerichtet. Unter 01802/ 85 00 00 beantworten erfahrene Kinderärzte und -psychiater sowie weitere Fachärzte rund um die Uhr alle Fragen, die Eltern auf der Seele liegen auch am Wochenende. Bis zum 30. April 2007 steht die Telefonsprechstunde auch Nicht-TK-Versicherten offen. Der Anruf kostet aus dem Festnetz ab sechs Cent pro Gespräch, abhängig vom Anbieter.

 

Pressemitteilung der TKK Krankenkasse

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