Shell BKK/LIFE bezahlt Akupunktur – Kassenleistung bei chronischen Knie- oder Rückenleiden

Akupunktur ist eine reguläre Kassenleistung der Shell BKK/LIFE. Der Gemeinsame Bundesausschuss von Krankassen und Ärzten (G-BA) hat die Akupunktur bei bestimmten Knie- oder Rückenleiden in den Leistungskatalog aufgenommen.

Voraussetzung ist, dass die Schmerzen chronisch sind, also länger als ein halbes Jahr andauern, und die Akupunkturbehandlung in ein schmerztherapeutisches Gesamtkonzept eingebunden ist. Um die Qualität der Behandlung zu gewährleisten, wird die Therapie nur bei Kassenärzten übernommen, die eine entsprechende Zusatzausbildung in Akupunktur und Schmerztherapie vorweisen können. Für Patienten mit Knie- oder Rückenleiden wird der Zugang zu dieser Therapie damit in Zukunft erleichtert.

Für die Behandlung von Kopfschmerzen und Migräne dagegen ist die Akupunktur als Kassenleistung vom Bundesausschuss zunächst ausgeschlossen worden. Begründet wurde dies mit den Ergebnissen groß angelegter Studien wie z. B. der „gerac“-Studie, an der in den vergangenen fünf Jahren auch viele BKK-Versicherte teilgenommen haben. Bei dieser weltweit größten Akupunkturstudie erwies sich die Akupunktur bei Knie- und Rückenleiden als gleichwertige oder gar überlegene Alternative zur Standardbehandlung.

Bei Spannungskopfschmerz und Migräne jedoch konnte gegenüber der Standardbehandlung mit Medikamenten „kein eindeutiger Vorteil“ festgestellt werden. Für viele Patienten, denen die Akupunktur im Rahmen der Studie bei Kopfschmerzen subjektiv geholfen hat, ist diese Entscheidung nur schwer nachvollziehbar. Die Krankenkassen haben daher an das Bundesgesundheitsministerium appelliert, den Beschluss zur Überarbeitung an den Ausschuss zurückzugeben.

Die Bundesgesundheitsministerin hat die Richtlinien jedoch nicht beanstandet, sodass die Akupunktur nur bei Knie- und Rückenleiden zur Kassenleistung wird. Ulla Schmidt ist den Einwänden allerdings insoweit gefolgt, dass sie den Bundesausschuss aufgefordert hat, zu prüfen, ob die Akupunktur dann als Kassenleistung gewährt werden kann, wenn die medikamentöse Behandlung von Migräne oder Spannungskopfschmerz versagt hat oder nicht möglich ist. Es bleibt abzuwarten, ob der Gemeinsame Bundesausschuss letztlich doch noch die Indikation für Akupunktur entsprechend ausweitet.

Weitere Infos:

Nähere Informationen über den aktuellen Beschluss sowie über die weitere Entwicklung erhalten Sie auf der Homepage des Gemeinsamen Bundesausschusses unter http://www.g-ba.de/

Schreibe einen Kommentar

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht.
* Pflichtfelder

Diese Website verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahre mehr darüber, wie deine Kommentardaten verarbeitet werden.