Inlineskaten ist kein ungefährliches Hobby

Geschwindigkeiten von 15 Kilometern sind mit Inlinern leicht zu erreichen. Dieser Hauch von Freiheit und Abenteuer birgt für Kinder, aber auch für ihre Eltern ungeahnte Risiken.

Verkehrsrechtlich zählen Inlineskater ebenso wie Skateboarder zu den Fußgängern, wie die HUK COBURG berichtet. Sie sollten mit geringer Geschwindigkeit auf dem Bürgersteig fahren und auf Fußgänger Rücksicht nehmen – notfalls sogar im Schritttempo. Skater, die schneller sind und dadurch einen Unfall verursachen, müssen für die Folgen aufkommen.

Das kann teuer werden, vor allem wenn Menschen verletzt wurden und Behinderungen zurückbleiben. Neben Schmerzensgeld, Behandlungskosten und Verdienstausfall, muss der Skater dem Opfer dann noch eine lebenslange Rente zahlen.

Der Gesetzgeber geht davon aus, dass Kinder ab sieben Jahren für ihre Handlungen verantwortlich gemacht werden können. Ob sie tatsächlich für einen Unfall und seine Folgen einstehen müssen, hängt nicht vom Alter, sondern ihrer Einsichtsfähigkeit ab – ob sie also die eigene Verantwortung und die Konsequenzen ihrer Handlung richtig einschätzen können.

Wenn das so ist, müssen auch Kinder für sämtliche Haftpflichtansprüche ihres Opfers aufkommen. Sobald das Kind einmal Geld verdient, muss es zahlen. Aber auch Eltern, die ihre Aufsichtspflicht verletzt haben, können zur Kasse gebeten werden. Ohne private Haftpflichtversicherung, die sowohl Eltern als auch ihre minderjährigen Kinder schützt, kann solch ein Unfall teuer werden.

Weitere Informationen zum Thema Haftpflichtversicherung finden Sie hier

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