Monatsarchiv: März 2007

Rabattverträge mit Hexal und Stadapharm sichern hohe Qualität und Wirtschaftlichkeit

Mehr Wirtschaftlichkeit, Steigerung der Versorgungssicherheit, Markenqualität und eine Sicherung der Arbeitsplätze in Deutschland, das sind die vier Vorteile der Kooperationsverträge, welche die Barmer heute mit zwei großen Generika-Herstellern, Hexal und Stadapharm, geschlossen hat, so Birgit Fischer, stellvertretende Vorstandsvorsitzende der Barmer.


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Spitzenverbände informieren: Neue Zugangsmöglichkeiten zur gesetzlichen Krankenversicherung

Ab dem 1.4. dieses Jahres erhalten viele Menschen (wieder) Zugang zur gesetzlichen Krankenversicherung. Denn mit Inkrafttreten der Gesundheitsreform werden auch diejenigen Bundesbürger und in Deutschland lebenden Menschen versicherungspflichtig in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung, die bislang unversichert sind und keinen anderweitigen Anspruch auf Absicherung im Krankheitsfall haben.

Flankiert wird diese Regelung dadurch, dass auch die private Krankenversicherung ab dem 1.7.2007 nicht versicherte Menschen im so genannten Standardtarif versichern muss. Kein in Deutschland lebender Mensch wird also mehr ohne ausreichende Absicherung im Krankheitsfall dastehen.


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Was ist ein Hypothekendarlehen?

Ein Hypothekendarlehen ist ein durch Grundpfandrechte gesichertes Darlehen. Die zu finanzierende Immobilie gilt dabei als Sicherheit. Kommt der Darlehensnehmer seinen Verpflichtungen nicht nach, kann der Kreditgeber die Immobilie zwangsverwalten oder zwangsversteigern. Durch diese erhöhte Sicherheit gehören Hypothekendarlehen zu den günstigsten Formen der Baufinanzierung.

Hypothekenbanken, aber auch Geschäftsbanken finanzieren das Traumhaus häufig zu 60 bis 80 Prozent des Beleihungswerts. Im Gegensatz zum aktuellen Marktwert stellt der Beleihungswert den geschätzten, langfristigen Wert der Immobilie dar und gilt als der auf lange Zeit erzielbare Wiederverkaufswert.

Wahltarif: „Privatpatient bei der IKK-Direkt durch Kostenerstattung“

Pressemitteilung der IKK-Direkt 

 

Die IKK-Direkt, mit nur 12,0 % allgemeinen Beitragssatz günstigste bundesweite Krankenkasse, macht das jetzt für ambulante medizinische Leistungen in Schleswig-Holstein möglich. In Zusammenarbeit mit der Kassenärztlichen Vereinigung Schleswig-Holstein (KVSH) führt die IKK-Direkt für diejenigen Versicherten, die Kostenerstattung anstelle des Sachleistungsprinzips wählen, den Wahltarif „Gesetzlicher Privatpatient“ für die haus- und fachärztliche Behandlung ein. „Das nördlichste Bundesland wird damit zur Modellregion, mit anderen Kassenärztlichen Vereinigungen werden Verhandlungen folgen“, so Ralf Hermes, Vorstandsvorsitzender der IKK-Direkt.

Dazu schließt der IKK-Landesverband Nord ausschließlich für seine Mitgliedskasse IKK-Direkt mit der KVSH eine besondere Vereinbarung über die Vergütung der ärztlichen Honorare für das Kalenderjahr 2007. Demnach gilt für alle Versicherten der IKK-Direkt grundsätzlich eine Einzelleistungsvergütung nach der ärztlichen Gebührenordnung EBM (Einheitlicher Bewertungsmaßstab) mit einem Punktwert um 7,5 Cent.

Wählt der Versicherte die Kostenerstattungsvariante, greift die privatärztliche Gebührenordnung (GOÄ) mit einem Faktor von 2,3. In der Höhe der Honorierung für niedergelassene Ärzte sind beide Alternativen ungefähr gleichwertig. In der Kostenerstattungsvariante genießt der Versicherte jedoch zusätzlich den Leistungsumfang der Privatversicherung. Hinsichtlich der Behandlung durch Vertragsärzte tritt er wie ein Privatpatient auf. Arznei-, Heil- und Hilfsmittel wie auch die Krankenhausbehandlung werden weiter über die Krankenversichertenkarte abgerechnet.

Unter organisatorischer wie auch qualitätssichernder Begleitung der KVSH kann die Privatärztliche Verrechnungsstelle Schleswig-Holstein (PVS) vertraglich mit der Abrechnung der ärztlichen Vergütung betraut werden.

Hierzu Ralf Hermes: „Die IKK-Direkt stellt sich damit offensiv im Wettbewerb zwischen GKV und PKV auf. Wir machen den Versicherten ein umfassendes und attraktives Angebot, das Beste aus beiden Systemen zu wählen. Das ist ein revolutionärer Ansatz, der die Vorteile beider Systeme kombiniert.“
Übrigens: Wer diesen Tarif wählt, bindet sich nur ein Jahr statt der üblichen drei Jahre.

Ab 1. April neue Wahlmöglichkeiten durch die Gesundheitsreform

Pressemitteilung der AOK

 

Der Bundespräsident hat unterschrieben: Am 1. April tritt das Gesetz für mehr Wettbewerb in der gesetzlichen Krankenversicherung in Kraft. „Die AOK ist für den Wettbewerb gut aufgestellt“, sagt der Vorstandsvorsitzende des AOK-Bundesverbandes, Dr. Hans Jürgen Ahrens. „Viele Leistungen, die jetzt Pflicht werden, sind für AOK-Versicherte nicht neu. Wir nutzen die neuen gesetzlichen Möglichkeiten, um unsere Leistungen auszubauen und Impulse für den Wettbewerb zu setzen“, so Ahrens.

Die AOK starte mit einem Komplett-Angebot individuell gestaltbarer Wahltarife in den Kassen-Wettbewerb. Neu und besonders interessant für Mit-glieder sei ein Selbstbehalttarif, der Mitgliedern pro Jahr je nach Einkommen bis zu 600 Euro Bonus einbringen kann. Mit lediglich sieben Tarifstufen, nach Einkommen gestaffelt, ist das Angebot laut Ahrens „besonders transparent und übersichtlich“.

Neues Instrumentarium für die Versicherten nutzen

Mit der aktuellen Gesundheitsreform werde der Wind im Wettbewerb spürbar schärfer wehen, der Markt der gesetzlichen Krankenversicherung gerate zunehmend in Bewegung. Schließlich habe der Gesetzgeber den Krankenkassen bewusst das Instrumentarium dafür an die Hand gegeben, ihre Beitragssätze und Produkte stärker zu differenzieren. „Als Marktführer wird die AOK dieses Instrumentarium jetzt konsequent nutzen. Durch attraktive Angebote kann die AOK eine gute Mischung aus allen gesellschaftlichen Gruppen versichern, von Alleinerziehenden in 400-Euro-Jobs über junge Familien oder Rentner, bis hin zu den Gutverdienern mit geringen Krankheitsausgaben“, unterstreicht Ahrens.

Wer mit seinem Einkommen über 3.500 Euro im Monat liegt und den Selbstbehalttarif wählt, kann einen Jahresbonus von 600 Euro erreichen. Arztbesuche in Verbindung mit einem Rezept für Arznei- oder Heilmittel oder Krankenhaus-Aufenthalte vermindern den Bonus um einen pauschalen Betrag. Aber nur wer mehrmals im Jahr eine ärztliche Behandlung mit Rezept braucht oder mehrmals im Krankenhaus war, hat eine geringe Eigenleistung von 50 bis maximal 120 Euro zu tragen. Ahrens erläutert: „Wir möchten mit dem Tarif vermeiden, dass unsere Mitglieder bei ihrer Gesundheit an der falschen Stelle sparen. Arztbesuche ohne Rezept, Früherkennungsuntersuchungen und Leistungen rund um die Schwangerschaft werden nicht angerechnet. Sämtliche Behandlungen der mitversicherten Familienangehörigen wirken sich ebenfalls nicht auf den Bonus aus.“

Belohnung für gesundheitsbewusstes Verhalten

Über den Selbstbehalttarif hinaus bietet die AOK weitere Tarife und Prämienprogramme, die den Akzent stärker auf eine Belohnung gesundheitsbewussten Verhaltens setzen. Die neuen Tarife müssen sich durch Einsparungen selbst finanzieren – es findet keine Quersubventionierung durch die normalen Beiträge statt. „Diesen Ansatz des Gesetzgebers begrüßen wir auch ausdrücklich, da wir so einerseits neue Elemente im Kassen-Wettbewerb nutzen können, ohne andererseits die Solidarität unter unseren 25 Millionen Versicherten zu verletzen. Wenn wir auf diesem Wege gesunde, gut verdienende Mitglieder in der AOK