Beim Umzug günstig davonkommen

Der Versicherungsschutz

[!–T–]

Beim Speditionsumzug ist die Versicherung der Schäden im Vertrag geregelt. Achten Sie also auf das Kleingedruckte. Beim Umzug in Eigenregie müssen Sie Schäden am Hausrat selbst tragen, auch wenn einer der befreundeten Helfer Schuld hat.

„Wer jemandem auf dessen Bitte hin einen Gefallen tut und dabei fahrlässig einen Schaden anrichtet, haftet nicht“, erklärt Karin Benning von der HUK-Coburg. Anders, wenn das Treppenhaus oder die Wohnung selbst ramponiert wird. „Dies ist in der Regel ein Fall für die Privathaftpflicht-Versicherung. Gleiches gilt, wenn Personen geschädigt werden“, ergänzt die Versicherungsexpertin.

Um den Hausratschutz nicht zu verlieren, muss die Versicherung spätestens bei Umzugsbeginn unter Angabe der neuen Wohnfläche vom Wohnungswechsel informiert werden. „Der Versicherungsschutz geht auf die neue Wohnung über. Während des Umzugs besteht er in beiden Wohnungen. Der Versicherungsschutz in der alten Wohnung endet in der Regel zwei Monate nach Umzugsbeginn“, so Benning.

Hier finden Sie weitere Informationen zu den Themen Hausratversicherung und Haftpflichtversicherung.

Schreibe einen Kommentar

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht.
* Pflichtfelder

Diese Website verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahre mehr darüber, wie deine Kommentardaten verarbeitet werden.