Beim Umzug günstig davonkommen

Von der Steuer absetzen

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Der Staat übernimmt einen Teil der Kosten, wenn man berufsbedingt umziehen muss. Das ist der Fall, wenn jemand einen neuen Job an einem anderen Ort findet, versetzt wird oder wenn sich der Arbeitsweg durch den Umzug um mindestens eine Stunde verkürzt.

Alle Kosten, die im Zusammenhang mit dem Umzug entstehen, sind dann als Werbungskosten absetzbar. Hierzu gehören zum Beispiel doppelte Mietzahlungen, Speditionskosten, Lkw-Miete, Renovierungskosten und Verpflegung am Umzugstag. Also sollte man solche Belege gut aufbewahren.

Seit Anfang 2006 ist auch ein Privatumzug als so genannte haushaltsnahe Dienstleistung steuerlich absetzbar. Dies gilt jedoch nur für Umzüge mit einer Spedition. Das Finanzamt zieht dann 20 Prozent der Rechnungssumme von der Steuerschuld ab, maximal jedoch 600 Euro. Als Beleg braucht man die Rechnung der Speditionsfirma und den Zahlungsnachweis auf deren Konto.

Weitere Tipps zum Thema Steuererklärung und die Möglichkeit, Ihre Daten ganz bequem online einzugeben, finden Sie hier.

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