Zweite Meinung bei Zahnbehandlung

Jeder Kassenversicherte hat vor einer aufwändigen Zahnbehandlung einen Anspruch darauf, einen zweiten Zahnarzt nach seiner Meinung zu fragen. Die Kosten hierfür übernimmt die Kasse.

Hierüber berichtet die Zeitschrift „Apotheken Umschau“ in ihrer aktuellen Ausgabe. Der Heil- und Kostenplan, den der zweite Experte aufstellt, kostet den Patienten nichts.

Dabei sollte auch die Frage nach einem preiswerten Zahntechniklabor angesprochen werden, denn in vielen Fällen lässt sich vor allem auf diesem Gebiet sparen.

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