Wer zahlt bei Sturmschäden?

Heute fegt Orkan „Kyrill“ durchs Land. Experten erwarten große Sachschäden. Doch wer kommt für den Schaden an Auto, Hausrat oder dem eigenen Haus auf?

Immer wieder hinterlassen starke Stürme Schneisen der Verwüstung. Entwurzelte Bäume, die auf ein Auto fallen, oder abgedeckte Dächer sind in Deutschland schon lange keine Seltenheit mehr. Betroffenen mit einer Kasko-, Hausrat- oder Wohngebäudeversicherung rät die Versicherung HUK-Coburg, den Schaden schnellstmöglich ihrer Versicherung zu melden.

Für alle drei Versicherungsarten gilt: Von Sturm redet man ab Windstärke acht. Das entspricht einer Windgeschwindigkeit von mindestens 62 Kilometern pro Stunde. Und versichert sind alle Schäden, die direkt durch den Sturm verursacht werden. „Kyrill“ soll bis zu 150 Kilometer pro Stunde schnell sein.

Zu typischen Sturmschäden zählen laut HUK-Coburg vor allem tiefe Dellen und Beulen in der Karosserie eines Autos, die meist durch herab fallende Äste verursacht werden. Der Versicherer weist darauf hin, dass nur Sturmschäden in den Bereich der Teilkasko-Versicherung fallen. Ereigne sich der Schaden bei Windstärke sieben oder weniger, sei dafür die Vollkasko-Versicherung zuständig.

Spuren kann ein Sturm natürlich auch am Hausrat hinterlassen. Gar nicht selten gehen fest verschlossene Fenster zu Bruch, und der eindringende Regen lädiert Teile des Hausrats. Zum versicherten Hausrat zählen der Versicherung zufolge nicht allein Dinge des täglichen Gebrauchs, wie zum Beispiel Möbel, Geschirr oder Kleidung. Auch Gebäudeteile – wie beispielsweise Fernseh- und Rundfunkantennen, Satellitenschüsseln oder Markisen – seien unter bestimmten Umständen mitversichert.

Die Wohngebäude-Versicherung schließlich schütze das eigene Haus, also zum Beispiel wenn der Sturm das Dach abdeckt. Versichert sei hier neben dem eigentlichen Gebäude in der Regel auch Zubehör, das sich am oder im Haus befindet.

Doch ein Sturm oder Orkan kann nicht allein persönliches Eigentum beschädigen. Gar nicht selten wird auch das Eigentum Dritter in Mitleidenschaft gezogen. So kann zum Beispiel ein Sturm einen Ziegel vom eigenen Dach herunterreißen, der ein Auto beschädigt oder sogar jemanden verletzt. In diesem Fall helfe eine private Haftpflichtversicherung, so die HUK-Coburg.

Hier erfahren Sie mehr über Kaskoversicherungen und Sachversicherungen

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