Beim Umzug auch an Versicherung und Steuer denken

Gut vorbereitet lässt sich jeder Umzug nahezu reibungslos abwickeln. Im Vorfeld sollte man nicht nur an freundliche Helfer denken, die sich um den Transport der Kisten kümmern. Genauso wichtig ist es, alle offiziellen Institutionen rechtzeitig über den Umzug zu informieren.

Eine gute Checkliste kann hier eine große Hilfe sein, wie die AXA Versicherung berichtet. Sobald der neue Mietvertrag unterschrieben ist, können die Vorbereitungen beginnen. Nach Prioritäten geordnet sollten alle einzelnen Schritte in der Checkliste aufgeführt und dann nach und nach abgehakt werden. Mit der fristgerechten Kündigung der alten Wohnung fängt die Umzugsphase an.

Um die Umzugskisten und eine Spedition oder Freunde, die beim Tragen helfen, sollte man sich so früh wie möglich kümmern, damit der Wunschtermin auch klappt. In Kneipen und Restaurants finden sich oft kostenlose Postkarten – eine preiswerte Möglichkeit, Freunden die neue Adresse mitzuteilen. Banken , Telekommunikationsanbieter und Versicherungen sollte man schon frühzeitig über den Umzug informieren und die neue Adresse mitteilen.

Nach dem Umzug muss das Einwohnermelde- oder Bürgeramt die neue Anschrift im Personalausweis eintragen. Wichtig ist auch die Ummeldung des Autos beim Straßenverkehrsamt. Wer möchte, kann sich die Post, die noch an die alte Adresse geliefert wird, per Nachsendeantrag schicken lassen.

Besteht eine Hausratversicherung, muss die Police den neuen Wohnbedingungen anpasst werden. Wichtig ist, dass der Wert des Hausrats und die Versicherungssumme übereinstimmen. Andernfalls ist man eventuell unterversichert. „Damit der Versicherungsnehmer auf der sicheren Seite ist, empfiehlt es sich, jeden Quadratmeter der Wohnung pauschal mit 650 Euro zu versichern. So ist eine Unterversicherung ausgeschlossen“, sagt Daniel Meiß von der AXA Versicherung.

Ein Angestellter, der aus beruflichen Gründen umzieht, kann die Umzugskosten unter bestimmten Voraussetzungen steuerlich geltend machen: Wenn der Weg zur Arbeit sich um mindestens eine Stunde verkürzt, lassen sich die Aufwendungen absetzen.
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