Krankenkassen übernehmen Kosten für Haushaltshilfe

Wenn Sie berufstätig sind und Ihr Ehepartner ins Krankenhaus oder zur Kur muss, übernimmt die IKK die Kosten für eine Haushaltshilfe.

Voraussetzung dafür ist, dass mindestens eines Ihrer Kinder jünger als 12 Jahre ist und kein anderer wie z. B. die Großeltern oder andere Verwandte sich um den Haushalt kümmern kann. In diesem Fall können Sie bei der IKK eine Haushaltshilfe beantragen, die kocht, wäscht und putzt.

Setzen Sie sich für den Antrag bitte rechtzeitig vor dem Krankenhaus- oder Kuraufenthalt mit Ihrer IKK in Verbindung. Sie zahlen lediglich die gesetzlich vorgesehen Zuzahlungen von 10 Prozent der täglichen Kosten hinzu, mindestens 5 und höchsten 10 Euro pro Tag.

Pressemitteilung der IKK Thüringen

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