Krankengeld nach 6 Wochen

Grundsätzlich erhalten Sie als Arbeitnehmer Krankengeld, wenn Sie nach dem Ende der sechswöchigen Lohnfortzahlung weiterhin arbeitsunfähig sind. Sie erhalten dann von Ihrer Krankenkasse unaufgefordert einen so genannten Auszahlschein.

Diesen Schein legen Sie Ihrem Arzt vor. Er bestätigt darauf, dass Sie weiterhin arbeitsunfähig sind. Anschließend reichen Sie den Auszahlschein bei Ihrer Krankenkasse ein. Die zahlt daraufhin das Krankengeld. Und zwar für bis zu 78 Wochen innerhalb von drei Jahren bei der gleichen Erkrankung.

Es beträgt 70 Prozent des Bruttoverdienstes, aber nicht mehr als 90 Prozent des Nettos. Der Höchstbetrag liegt in 2006 bei 83,13 Euro pro Tag. In der Regel zahlen Sie vom Krankengeld noch Beiträge zur Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung.

Pressemitteilung der IKK Thüringen

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