Jetzt wechseln und sparen

Um ihren Schuldenberg loszuwerden, müssen fast alle gesetzlichen Krankenkassen die Beiträge zum 01.01.2007 drastisch erhöhen. Für die meisten Versicherten wird es erheblich teurer.

Höchste Zeit zu vergleichen, denn nach jeder Beitragserhöhung haben Sie ein Sonderkündigungsrecht. Zum Glück dürfen Versicherte ihre Krankenversicherung grundsätzlich kündigen, sobald es teurer wird. Das gilt selbst dann, wenn sie erst kurz zuvor die Kasse gewechselt haben und dort noch keine 18 Monate versichert sind.

Auf Grund der Beitragserhöhung steht Versicherten ein Sonderkündigungsrecht zu, die übliche Bindungsfrist von 18 Monaten gilt in diesem Fall nicht. Wer die Kasse kurzfristig erneut wechseln will, muss sich allerdings beeilen. Das Sonderkündigungsrecht muss spätestens in dem Monat ausgeübt werden, der auf die Beitragserhöhung folgt (bei einer Erhöhung der Beitragssätze zum 01.01.2007 bis spätestens 28.02.2007). Wer bereits mehr als 18 Monate Mitglied ist, kann sich mit der Kündigung auch noch länger Zeit lassen, er kann jederzeit kündigen.

Der durchschnittliche Beitragssatz der gesetzlichen Krankenkassen wird ab Januar 2007 bei über 15 % liegen. Viele Krankenkassen werden erstmals Beitragssätze von über 16 % nehmen müssen, um so ihre Schulden ab- und ein Vermögen aufzubauen. Die BKK Barmag-Steinmüller ist mit einem fast konkurrenzlos günstigen Beitragssatz in Höhe von 12,5 % nicht nur als eine von wenigen Kassen in Deutschland schuldenfrei, sondern sie verfügt auch über die gesetzlich vorgeschriebene Rücklage.

Ein qualitativ außergewöhnlich anspruchsvolles Leistungspaket im Vergleich zu anderen Krankenkassen macht den Wechsel zur BKK Barmag-Steinmüller noch lohnenswerter. Beispielhaft seien hier nur die Homöopathie, die Fitnesswochen sowie ein attraktives Bonusprogramm genannt. Sie sehen also, ein Wechsel lohnt sich immer!

Und so funktioniert der Wechsel: Kündigen Sie die Mitgliedschaft bei Ihrer jetzigen Krankenkasse schriftlich. Ihre bisherige Krankenkasse muss Ihnen innerhalb von 14 Tagen eine Kündigungsbestätigung ausstellen. Beantragen Sie die Mitgliedschaft bei der BKK Barmag-Steinmüller per Aufnahmeantrag, natürlich auch über das Internet möglich.

Reichen Sie die Kündigungsbestätigung der anderen Kasse ein, evtl. direkt mit dem Aufnahmeantrag. Die BKK Barmag-Steinmüller stellt Ihnen eine Mitgliedschaftsbescheinigung aus und benachrichtigt automatisch, sofern Sie beschäftigt sind, Ihren Arbeitgeber.

Sollten Sie an irgend einer Stelle Unterstützung benötigen, dann wenden Sie sich bitte an unsere qualifizierten Mitarbeiter, die Ihnen gerne weiterhelfen werden. Sie werden in unserer BKK ausschließlich von kompetenten Mitarbeitern betreut. Unpersönliche und oftmals unqualifizierte Auskünfte von Call-Center-Mitarbeitern wird es bei uns nicht geben.

Wir setzen ausschließlich und allein auf Qualität. Wir würden uns freuen, Sie als neues Mitglied in unserer BKK Barmag-Steinmüller begrüßen zu dürfen. Vielen Dank für Ihr Vertrauen.

Pressemitteilung der BKK Barmag-Steinmüller

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