Finanzautonomie und echte Wettbewerbsorientierung unverzichtbar

Die Selbstverwaltung der gesetzlichen Krankenkassen und ihre Trägerorganisationen fordern den Erhalt der Finanzautonomie der Krankenkassen und eine pluralistische, wettbewerbsorientierte Weiterentwicklung unseres Gesundheitssystems. Mit dem GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz werde der Weg in eine Staatsmedizin beschritten. Die Staatsferne des bisherigen Systems und die Einbindung der Versicherten und Arbeitgebervertreter in die Entscheidungsfindung führten bisher zu praxisnahen Entscheidungen, die die Belange von Versicherten und Arbeitgeber aufnahmen.

Dies habe auch dazu geführt, dass die Versorgung der Versicherten in Deutschland vor allem hinsichtlich des freien Zugangs zu Gesundheitsleistungen besser sei als in vielen staatlichen Gesundheitssystemen. Über die Folgen des GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetzes für die Selbstverwaltung und den Wettbewerb in der GKV diskutierten die Spitzenverbände der Krankenkassen gemeinsam mit Vertretern der Gewerkschaften, Arbeitgeber, Sozialgerichtsbarkeit und Politik auf einer gemeinsamen Veranstaltung in Berlin. Die Vorsitzende des Verbandes der Angestellten-Krankenkassen(VdAK), Margret Mönig-Raane erklärte für die Spitzenverbände der gesetzlichen Krankenkassen, die soziale Selbstverwaltung habe ihre Funktionsfähigkeit unter Beweis gestellt.

Selbstverwaltung in der gesetzlichen Krankenversicherung stehe für Mitbestimmung und Mitgestaltung der Versicherten und sei daher ein urdemokratisches Prinzip. Mit dem Wettbewerbstärkungsgesetz werde dieses Prinzip aufgegeben. Statt dessen würden neue zentralistischen Strukturen geschaffen. .Die Gestaltungsspielräume der Kassen würden massiv eingeschränkt. Alle zentralen Stellschrauben für die GKV, der Beitragssatz, der Leistungskatalog, die Qualitätsstandards und die wichtigsten Verträge mit den Leistungserbringern lägen künftig in der Hand der Bundesregierung.

„Versicherten- und Arbeitgebervertreter empfinden das Gesetz deshalb gleichermaßen als kalte Entmachtung der Selbstverwaltung und als nur schlecht verkappte Verstaatlichung der GKV“, so Mönig-Raane. Selbstverwaltung verkomme zu einer Alibi-Veranstaltung. Michael Sommer, Vorsitzender des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB), erklärte: „Der Gesundheitsfonds verschärft die bestehende Finanzmisere bei den Krankenkassen, die Zwangslage wird verdeckte Leistungsstreichungen erfordern, die Qualität der Gesundheitsversorgung bleibt auf der Strecke, die Zwei-Klassen-Medizin verstärkt sich. Verlierer sind alle Versicherten, insbesondere jedoch die Kranken und Geringverdiener.“

Für die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) sprach sich Dr. Volker Hansen für deutlich mehr Vertrags- und Versorgungswettbewerb aus: „Die Krankenkassen müssen eigenständig über Mengen, Preise und Qualitäten mit den Leistungserbringern verhandeln. Wettbewerb ist zudem das wirksamste Instrument zur Ausgabendämpfung.“

In der durch die Reform entstehenden Zentralverwaltung könne es aber nicht mehr Wettbewerb geben. Deshalb lehne man alle Pläne zur Zentralisierung der Kassenlandschaft ab. Von der Politik werde fälschlich immer wieder gerne das Argument vorgebracht, die Spitzenverbände der gesetzlichen Krankenkassen könnten sich nicht einigen, seien zu träge und arbeiteten zu langsam. Deshalb müsse man sie abschaffen und einen einheitlichen Dachverband einsetzen. Doch die Behauptung, dass durch den neuen Spitzenverband Entscheidungen schneller getroffen werden könnten, sei schlicht falsch. Die Leistungsbilanz der Spitzenverbände weise zudem bislang eine zügige Erledigung der Anforderungen an gemeinsame und einheitliche Entscheidungen auf.

Beispiele wie die Festsetzung der Festbeträge für Arznei- und Hilfsmittel zeigten das genauso wie die seit diesem Sommer mögliche Zuzahlungsbefreiung für bestimmte Arzneimittel. Wenn es aber zu Verzögerungen gekommen sei, dann habe dies in aller Regel daran gelegen, dass die Politik selbst meinte, intervenieren zu müssen, wie zum Beispiel bei der elektronischen Gesundheitskarte – oder aber es habe wirklich große Interessenkonflikte mit der Selbstverwaltung der Leistungserbringer gegeben.

Ein Einheitsverband werde die grundsätzlichen Konflikte zwischen Kosten- und Leistungsverantwortlichen keineswegs besser regeln oder reduzieren. Der Vorsitzende des 1. Senats des Bundessozialgerichts (BSG), Prof. Rainer Schlegel, erklärte: „Das BSG habe die hinreichende demokratische Legitimation des Bundesausschusses zum Erlass von Richtlinien nicht grundsätzlich in Zweifel gezogen.“

Es sei auch nicht zu erwarten, dass sich durch die Rechtsprechung in absehbarer Zukunft etwas ändern werde.

„Der Gesetzgeber sollte daher abwägen, ob er diese ‚Ruhe‘ durch eine grundlegende Neustrukturierung aufs Spiel setzen will und ob die vom Gesetzentwurf skizzierten Erwartungen dieses Risiko rechtfertige.“ Denn durch einen völlig neu konzipierten Bundesausschuss könnte der bisherigen „Rechtsprechung die Grundlage entzogen sein“.

 

Pressemitteilung der IKK

Schreibe einen Kommentar

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht.
* Pflichtfelder

Diese Website verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahre mehr darüber, wie deine Kommentardaten verarbeitet werden.