Versicherungsschutz in Ausbildung und Studium

Die Schule ist vorbei. Bald beginnt für viele junge Erwachsene ein neuer Lebensabschnitt mit Ausbildung oder Studium. Viele ziehen deswegen von zu Hause aus. Doch wie steht es dann mit dem Versicherungsschutz?

In der Haftpflicht-, Rechtsschutz- und Hausratversicherung sind volljährige unverheiratete Kinder während der Ausbildung – dazu zählt auch der Wehr- oder Ersatzdienst – bei den Eltern mitversichert. Das berichtet die Huk-Coburg Versicherung. Einzige Voraussetzung: Sie verfügen noch über kein eigenes Einkommen. BAfög oder Lehrlingsgehalt werden hierbei nicht als Einkommen gewertet.

Die typische Studentenbude zählt nicht als eigener Hausstand und ist dementsprechend bei den Eltern mitversichert. Doch sollte man wissen, dass die Entschädigung in der Hausratversicherung im Schadenfall auf zehn Prozent der Versicherungssumme – maximal 12.000 Euro – begrenzt ist. Ist der Hausrat der Eltern mit 70.000 Euro versichert, ständen für Schäden in der Studentenwohnung 7.000 Euro zur Verfügung.

In Zeiten der Globalisierung wird es immer selbstverständlicher, während der Ausbildung ins Ausland zu gehen. Danach richten sich auch die Versicherer. So bietet die Hausratversicherung ebenso wie die Privathaftpflicht weltweiten Versicherungsschutz. Sollte der Aufenthalt jedoch länger als ein Jahr dauern, muss man mit der Privaten Haftpflichtversicherung sprechen, um den Versicherungsschutz aufrecht zu erhalten.

Auf die Leistungen der Rechtsschutzversicherung kann man zählen, solange man sich in Europa oder in den Mittelmeeranrainerstaaten aufhält. Weltweiten Schutz gewährt die Rechtsschutzversicherung zudem bei bis zu sechswöchigen Auslandsaufenthalten.

Wichtig bei Auslandsaufenthalten ist auch der Verkehrsrechtschutz: Einige Versicherer gewähren ihn beitragsfrei auch jungen unverheirateten Erwachsenen, die noch in der Ausbildung sind und kein eigenes Einkommen haben.

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