Haushaltsbegleitgesetz bringt Änderungen

In wenigen Tagen wird die Bundesregierung das so genannte Haushaltsbegleitgesetz 2006 verabschieden. Es enthält zahlreiche Neuregelungen, die alle dem Ziel dienen, den Bundeshaushalt durch höhere Einnahmen zu entlasten.

Eine wesentliche Änderung betrifft die Erhöhung des Gleitzonenfaktors zur Berechnung der Sozialversicherungsbeiträge, informiert die IKK Thüringen. Seit April 2003 zahlen Arbeitnehmer, die nur einen niedrigen Lohn zwischen 400 und 800 Euro erhalten, geringere Beiträge zur Sozialversicherung.

Diese reduzierten Beiträge berechnet der Arbeitgeber, indem er mit der Gleitzonenformel zunächst die so genannte „fiktive beitragspflichtige Einnahme“ ermittelt. Entscheidend für die Höhe des fiktiven Entgelts ? und damit auch für die Höhe der Beiträge ist der Faktor F in der Gleitzonenformel, der jedes Jahr von der Bundesregierung neu festgelegt wird. Für 2006 wurde er auf 0,5967 festgesetzt.

Das Haushaltsbegleitgesetz sieht nun ab dem 1. Juli 2006 eine Erhöhung des Faktors F auf 0,7160 vor. Dadurch steigt das fiktive Entgelt und die betreffenden Arbeitnehmer werden mit höheren Beiträgen belastet. Am Arbeitgeberanteil zur Sozialversicherung ändert sich nichts, er wird nach wie vor auf das gesamte Arbeitsentgelt des Mitarbeiters erhoben?, so die IKK Thüringen.

Pressemitteilung der IKK Thüringen

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