IKK Thüringen begrüßt Einführung von Akupunktur als Kassenleistung – Neue Behandlungsmöglichkeit bei chronischen Rücken- und Knieschmerzen

Gesetzlich versicherte Patienten mit chronischen Rücken- und Knieschmerzen können zukünftig eine Akupunkturbehandlung als Regelleistung ihrer Innungskrankenkassen in Anspruch nehmen.

„Ich begrüße das, denn nun können wir allen Versicherten diese schonende und nebenwirkungsarme Therapie zur Linderung dieser Schmerzen anbieten“, kommentierte Frank Hippler, Vorstand der IKK Thüringen die gestrige Entscheidung des Gemeinsamen Bundesausschusses.

Die IKK Thüringen legt größten Wert darauf, dass ihren Versicherten nur Akupunkturleistungen angeboten werden, die hohe Qualitätsanforderungen erfüllen. „Auch macht Akupunktur bei chronischen Rücken- und Knieschmerzen nur Sinn, wenn sie in ein schmerztherapeutisches Gesamtkonzept eingebettet ist“, so Frank Hippler weiter.

Das nun erweiterte Angebot für IKK-Versicherte machte der gestrige Beschluss des gemeinsamen Bundesausschusses möglich. Die Entscheidung für die Einführung der Akupunktur bei Knie- und Rückenschmerzen basiert auf den Ergebnissen zweier Modellprojekte, bei denen die Wirksamkeit von Akupunktur zur Behandlung von Rücken-, Knie und Kopfschmerzen in breit angelegten Studien über einen Zeitraum von fünf Jahren untersucht wurde und an denen die IKK Thüringen teilnahm.

„Ich bedauere sehr, dass sich der Bundesausschuss nicht dazu entschließen konnte, Akupunktur auch zur Behandlung von Spannungskopfschmerz und Migräne als Kassenleistung zuzulassen. Wir hätten unseren Versicherten gerne diese Therapie auch bei diesem Krankheitsbild angeboten“, so der Vorstand der IKK Thüringen über die Ablehnung der Akupunktur bei Kopfschmerz und Migräne.

Pressemitteilung der IKK Thüringen

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