Die
ist ein innovativer und moderner Krankenversicherer. Mit ihrem Beitragssatz von 11,9 % ist sie eine der bundesweit günstigsten Kranken-kassen und Preisführer in der Region. Darüber hinaus bietet die für gesetzlich versicherte Selbst-ständige und Betriebsinhaber mit dem ermäÃigten Beitragssatz von 9,9 % eine konkurrenzlos günstige Alternative.Selbstständige sind nicht versicherungspflichtig in der
, d. h. sie können grundsätzlich zwischen einem privaten oder gesetzlichen Versiche-rungsschutz wählen. ‚Entscheidet sich der Selbstständige für die private Absi-cherung, ist eine Rückkehr in die gesetzliche später nicht mehr möglich‘, so Heike Koenig-Krings, Teamleiterin Marketing der IKK.Alle Selbstständigen können eine freiwillige
bei der wählen und somit viele Vorteile genieÃen. Freiwillige Mitglieder erhalten vom ersten Tag an das volle Leistungspaket der . Die Beiträge sind einkommensabhängig und im Gegensatz zur privaten Krankenver-sicherung unabhängig vom Gesundheitszustand. Ehepartner von IKK-Mitgliedern sind kostenfrei mitversichert, wenn sie nicht selbst krankenversichert sind und kein oder nur ein geringes Einkommen erzielen.Das Gleiche gilt grundsätzlich ebenfalls für Kinder bis zum 18. Lebensjahr, bei Schulausbildung oder Studium bis zum 25. Lebensjahr. Der kostenfreie Versi-cherungsschutz verlängert sich um die Zeit des Wehr- oder Zivildienstes.
Vorbildliche Leistungs- und Serviceangebote
Neben dem günstigen Beitragssatz setzt die
auf eine optimale Kundenbetreuung und vorbildliche Leistungen. So bietet die IKK als einzige Kran-kenkasse im Saarland eine kostenfreie Service-Hotline an sieben Tagen in der Woche rund um die Uhr an.Das umfangreiche Leistungsangebot der IKK beinhaltet neben den gesetzlich für alle Kassen vorgeschriebenen Leistungen auch die individuelle und betriebliche Gesundheitsförderung. Speziell für Selbstständige gibt es darüber hinaus maÃge-schneiderte Produkte rund um die Sozialversicherung, die die Arbeit im Betrieb erleichtern. Fachberater im AuÃendienst beraten direkt vor Ort im Betrieb über die Angebote der
.Wechsel ganz einfach
Mit der Einführung des neuen Kassenwahlrechtes können sowohl freiwillig Ver-sicherte als auch Pflichtversicherte unter Einhaltung einer zweimonatigen Kündigungs- und 18-monatigen Bindungsfrist die Krankenkasse wechseln. Wer also im März 2006 bei seiner jetzigen Krankenkasse kündigt, kann zum 1. Juni 2006 Mitglied der IKK werden. Aktuell betreut die
über 150.000 Versicherte und mehr als 20.000 Betriebe.
‚Aufgrund unseres günstigen Beitragssatzes rechnen wir auch im laufenden Jahr mit einem weiterhin starken Mitgliederzuwachs‘, so Roland Spengler, Leiter Marketing der
.
Interessierte erreichen die IKK über die kostenfreie Service-Hotline 0800/0 119 119 an sieben Tagen in der Woche rund um die Uhr oder über das Internet unter www.ikk.de.
Pressemitteilung der