Anleger werden leer ausgehen

Die durch die Schließung von mittlerweile drei offenen Immobilienfonds geschädigten Anleger werden in vielen Fällen vermutlich keinen Schadensersatz erhalten, meint der Verbraucherzentrale Bundesverband.

Grund sind die erst 2002 von 30 auf drei Jahre gekürzten Verjährungsfristen. „Mit den verkürzten Verjährungsfristen wird Falschberatung oder unterlassene Information des Kapitalmarktes belohnt“, sagte vzbv-Chefin Edda Müller.

Sie forderte längere Verjährungsfristen und neue gesetzliche Regeln für Immobilienfonds. „Das Missmanagement beim Deutsche-Bank-Fonds zeigt, dass die Selbstregulierung gescheitert ist.“ Den Anlegern waren die Immobilienfonds als sehr sichere Geldanlage und mit dem Hinweis verkauft worden, die Fondsanteile könnten jederzeit verkauft werden.

Auf Schadensersatzansprüche in Folge einer fehlerhaften Anlageberatung werden sich Verbraucher allerdings nur dann berufen können, wenn der Kauf der Anteile nicht länger als drei Jahre zurückliegt. Danach droht die Verjährung ihrer Forderungen gegenüber der Bank oder dem beratenden Vermittler.

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