Zuteilungsannahme

Mit der Zuteilungsannahme teilt der Bausparer der Bausparkasse mit, daß er über sein Bauspardarlehen verfügen möchte. Während in aller Regel das Bausparguthaben unverzüglich nach Zuteilungsannahme zurückgezahlt wird, kann das Bauspardarlehen erst nach Beibringung aller für eine Darlehensinanspruchnahme Beleihungsunterlagen bereitgestellt werden.

Schreibe einen Kommentar

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht.
* Pflichtfelder

Diese Website verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahre mehr darüber, wie deine Kommentardaten verarbeitet werden.