Erfüllt der Kreditnehmer vorzeitig seine Verpflichtung aus einem Kreditvertrag, spricht man auch von einer vorzeitigen Kredittilgung. Diese ist gesetzlich in §14 ^Verbraucherkreditgesetz^ geregelt. Eine vorzeitige Tilgung bietet die Möglichkeit, einen ^Ratenkredit^ nicht erst mit dem Ablauf der letzten Rate zurück zu bezahlen, sondern bereits zu einem früheren Zeitpunkt. Bei einer vorzeitigen Rückzahlung müssen die Zinsen und die sonstigen laufzeitabhängigen Kosten dem Kreditnehmer anteilsmäßig zurückbezahlt werden bzw. kostenmindernd angerechnet werden. Allerdings kann der Kreditgeber die Zinsen und sonstigen laufzeitabhängigen Kosten für die ersten neun Monate der ursprünglich vorgesehenen Laufzeit auch dann verlangen, wenn der Verbraucher seine Verbindlichkeiten vor Ablauf dieses Zeitraums erfüllt.